Film-MaskenbildnerInnen müssen von der jeweiligen Produktionsfirma angestellt werden. (Ausnahme: Sie fertigen für eine bestimmte Produktion zB. eine Perücke oder einen Bart an und arbeiten nicht am Set – in dem Fall können sie eine Rechnung stellen und müssen nicht angestellt werden. Versicherungs-Grenze von 6.010,92 Euro / Jahr beachten! – Stand 2023)
Wie viel Film-MaskenbildnerInnen verdienen ist Verhandlungssache und hängt auch davon ab, ob sie nur für 1 Tag oder über einen längeren Zeitraum engagiert werden. Die Sektion Film der Gewerkschaft YOUNION verhandelt jährlich den Kollektivvertrag für Filmschaffende – das heißt es gibt in Österreich eine Mindestgage die nicht unterschritten werden darf! Da Filmprojekte in Österreich so gut wie immer aus öffentlicher Hand finanziert werden, sind der Über-Kollektivvertrag-Bezahlung Grenzen gesetzt.
Du findest weitere Infos und Links zum aktuellen Kollektivvertrag hier.