Folgende Informationen wurden direkt vom Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden übernommen (Quelle: Facebook-Seite des DV):
DO, 28.05.2020 um 6:45
POST-CORONA RECHTSBERATUNG
RECHTSBERATUNG
Der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden bietet seinen Mitgliedsverbänden die Möglichkeit, sich in Sachen Post-Corona-Verträgen von unserem Arbeitsrechtsanwalt beraten zu lassen.
WAS MUSS ICH – WAS KANN ICH – UND WAS GEHT GAR NICHT?
Gerade im Lichte der nun kommenden Ausfallhaftung ist eine Rechtsberatung sinnvoll – denn die Risiken einer Covid-19 bedingten Drehunterbrechung werden nun von der öffentlichen Hand übernommen. Es gibt also keinen Grund „einvernehmlichen“ Vertragsauflösungen oder ähnlichen Klauseln zuzustimmen.
Gerne helfen wir bei der Beratung!
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MI, 27.05.2020 um 16:29
AUSFALLHAFTUNG RÜCKWIRKEND FÜR ALLE ?
AUSFALLHAFTUNG
Die Ausfallhaftung kommt.
Kurzarbeit ist möglich.
Im Falle einer Corona – bedingten Drehunterbrechung gibt es somit keinen Grund mehr, einer „einvernehmlichen“ Vertragsauflösung zuzustimmen.
RÜCKWIRKEND!
Dir Ausfallhaftung soll rückwirkend bis 16. März vom Produzenten beantragt werden können.
FÜR ALLE!
Da sollten auch nachträgliche Abschlagszahlungen für Angestellte und EPUs drinnen sein.
Die Richtlinien werden innerhalb der nächste 14 Tage erarbeitet. Wir bleiben dran!
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MO, 25.05.2020 um 17:40
DREHEN NACH CORONA: WAS IST ZU BEACHTEN?
ALLGEMEIN
Die Gefahr von Infektionen besteht nach wie vor.
Es gibt noch kein Medikament, mit dem eine Covid 19 Erkrankung behandelt werden kann.
Es gibt noch keine Impfung.
Bei einem Anstieg der Infektionen kann es zu einer »Zweiten Welle« und Verschärfung der Maßnahmen kommen.
Das Infektionsrisiko wird durch Hygiene, Mund-Nasen-Schutz und Abstandhalten signifikant minimiert.
Im Freien ist das Infektionsrisiko deutlich geringer als in Innenräumen.
Es ist sowohl im gesundheitlichen wie wirtschaftlichen wie sozialen Interesse und der Eigenverantwortung aller, alles dafür zu tun, damit das Infektionsrisiko sowohl am Arbeitsplatz wie in der Freizeit so weit als möglich minimiert wird.
INFEKTION
Wird eine Infektion festgestellt, besteht Meldepflicht. Eine Unterlassung ist strafrechtlich relevant.
Wer Symptome hat, muss den AG informieren und die Gesundheitshotline 1450 anrufen, darf keineswegs an den Arbeitsort ohne dies vorher mit dem AG und der Ärztin / dem Arzt abgeklärt zu haben!
Wird eine Infektion innerhalb einer Produktion festgestellt, entscheidet ausschließlich die Gesundheitsbehörde, wer aller in Quarantäne muss. Die Entscheidung hängt von Art und Dauer der Kontakte ab (Kontaktklassen), die die betroffene Person hatte. Eine genaue Dokumentation der Kontakte engt daher das Risiko einer vollständigen Drehunterbrechung deutlich ein.
Eine Infektion im Team bedeutet also nicht zwangsläufig eine vollständige Unterbrechung der Dreharbeiten!
QUARANTÄNE
Die Quarantäne wird von der Amtsärztin / dem Amtsarzt (Gesundheitsbehörde) angeordnet.
Quarantäne bedeutet, dass Personen, bei denen ein positives Testergebnis vorliegt, oder die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, durch einen Bescheid der Gesundheitsbehörde für 14 Tage „abgesondert“ werden (Krankenhaus oder Heimquarantäne).
Personen in Quarantäne dürfen die Wohnung nicht verlassen und keine privaten Besuche erhalten.
ENTGELTFORTZAHLUNG
Aufgrund einer gesetzlichen Sonderregelung haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ein Betretungsverbot für die Betriebsstätte auf der Grundlage des COVID–19-Maßnahmengesetzes verfügt wurde. Diese Sonderregelung gilt derzeit bis 31.12.2020. Urlaub muss aber im Zuge dessen im Ausmaß von bis zu 2 Wochen verbraucht werden.
KURZARBEIT
Kurzarbeit ist möglich. Arbeitgebern kann das fortgezahlte Entgelt ersetzt werden, wenn sie Kurzarbeit vereinbaren.
REGELN / EMPFEHLUNGEN
Es gelten die Regeln aus den diversen Verordnungen (MNS, Abstand). “Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert, ist von dem einen Meter Abstand abzusehen”, so Staatssekretärin Mayer.
Das 3-Zonen Modell »Comeback« ist eine Handlungsempfehlung für Dreharbeiten mit mehr 10 beteiligten Personen, welche der Risikominimierung im Interesse aller gilt und soll selbstverständlich auf die jeweils eigenverantwortlich vertretbaren Umstände angepasst werden.
Es wurde vereinbart, dass die Comeback – Handlungsempfehlungen nach den ersten praktischen Erfahrungen zwischen den Beteiligten (Produzentenverbände, WKO, Younion, Regieverband und Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden) evaluiert und angepasst werden.
NEUE SELBSTSTÄNDIGE & EPUs
Für Neue Selbstständige und EPUs gibt es keinen Schutz, der mit dem »Arbeitnehmerschutz« vergleichbar ist. Die jeweiligen Vereinbarungen unterliegen der Vertragsfreiheit, solange diese nicht sittenwidrig sind.
Vereinbarungen, in denen den Beschäftigten eine Haftung im Fall einer Infektion abverlangt wird, sind laut den Juristen der AK nur möglicherweise sittenwidrig und daher im Einzelfall zu prüfen.
Wir bleiben an dem Thema dran!
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MO, 04.05.2020 um 11:24
CORONA HILFE NIEDERÖSTERREICH INFORMATION
Die Kunst- und Kulturabteilung des Landes NÖ hat uns auf ihre Webseite aufmerksam gemacht, an die sich in Niederösterreich ansäßige Kunstschaffende auch im Zusammenhang mit Corona wenden können. Das Angebot ist vielfältig und möglicherweise für manche, hoffentlich viele von Euch hilfreich.
Zusätzliche Info für Schauspieler*innen:
Das Land NÖ zahlt die Förderungen an die Theaterveranstalter aus, hat aber keinen Einfluss darauf, inwieweit die einzelnen Veranstalter die projektbezogen Beschäftigten bedenken.
Abseits davon gibt es die Möglichkeit, um Stipendien anzusuchen.
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MO, 27.04.2020 um 12:41
Offener Brief des Dachverbandes der Österreichischen Filmschaffenden an die Österreichische Bundesregierung
Wien (OTS) –
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Vizekanzler,
sehr geehrte Frau Bundesministerin,
sehr geehrte Herren Bundesminister,
sehr geehrte Frau Staatssekretärin!
Die österreichische Film- und Musikbranche kämpft seit Eintritt der Corona-Krise um ihre Existenz. 4.500 Unternehmen und über 8.000 ArbeitnehmerInnen in der Film- und Musikwirtschaft sind von den Auswirkungen der Krise unmittelbar betroffen und in ihrer Existenz massiv bedroht, tausende weitere Betriebe und ArbeitnehmerInnen in verbundenen Branchen – von der Hotellerie über die Gastronomie bis zu Ausstattungsunternehmen, Lichtfirmen, Verleihern und Film- und Musik-Dienstleistern – sind von der Unterbrechung, Absage und Verschiebung der Dreharbeiten in Mitleidenschaft gezogen.
Wir erlauben uns daher, Sie im Namen der unterzeichneten Verbände der Filmwirtschaft mit der dringenden Bitte zu kontaktieren, uns in dieser Situation zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass wir diese Krise gemeinsam bestehen und die österreichische Film- und Musikwirtschaft wieder arbeiten und erfolgreich sein kann.
Dazu stehen die folgenden drei Punkte im Zentrum:
1. Wiederaufnahme von Dreharbeiten
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Filmdreharbeiten unter klar geregelten Bedingungen, die die Sicherheit der Teams gewährleisten und Rechtssicherheit schaffen, wieder aufgenommen werden können. Dies ist die wirksamste Massnahme, um Beschäftigung in der Filmbranche zu erreichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass österreichische Filme und TV-Produktionen mit österreichischem Content auch im nächsten
Jahr gezeigt und gesehen werden können.
2. Absicherung der Branche für wiederaufgenommene Dreharbeiten
Die Filmversicherungen decken Schäden, die auf Covid-19 beruhen, nicht ab. Ohne Filmversicherungen und die Absicherung des Risikos ist die Wiederaufnahme der Drehs aber nicht möglich. Zusätzlich zu den Gesundheitsregelungen für Filmdrehs ist es daher von zentraler Bedeutung, für Produktionsunternehmen wie für ilmschaffende entsprechende Absicherungen zu schaffen.
3. Abdeckung der finanziellen Schäden durch Covid-19
Die Film- und Musikbranche hat sehr spezifische Umsatz- und Kostensituationen, mit unregelmässigen und atypischen Umsätzen, Beschäftigungen und Projektkosten. Daher sind viele der Massnahmen der Bundesregierung für die Branche nicht oder nicht im notwendigen Ausmass zugänglich, und es braucht daher entsprechende zusätzliche Massnahmen und Bedeckungen. Diese haben wir in der Punktation der zusammengefasst, die wir Ihnen anbei übersenden. Wir gehen dabei von einem Volumen von 27 Millionen Euro aus, die notwendig sein werden, um diese Situation zu bewältigen. Wir bitten Sie in dieser dramatischen Situation um Ihre Unterstützung, dies umso mehr, als viele Themen Querschnitts-Materien sind und dementsprechend Entscheidungen im Kanzleramt, dem Vizekanzleramt, dem Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, dem Ministerium für Finanzen, dem Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erfordern.
Wir wünschen Ihnen in Ihrer Arbeit zur Bewältigung der Krise weiterhin viel Kraft und alles Gute.
Mit freundlichen Grüssen,
Dachverband der österreichischen Filmschaffenden
Fachverband der Film & Musikwirtschaft der WKO
Fachvertretung der Film & Musikwirtschaft der WKW
PUNKTATION FILM & MUSIK-PAKET CORONA KRISE
Fachvertretung Wien Film & Musikwirtschaft WKW, Fachverband Film & Musik WKO
Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
Stand 24 04 2020
1. Abdeckung Schäden und Vorsorge künftiger Produktionen im Bereich der Kinofilmförderung (Spielfilm und Dokumentarfilm)
Zusätzlicher Mittelbedarf ÖFI: 1,7 Millionen Euro pro Monat Stillstand. Abwicklung & Prüfung: ÖFI / Filminstitut
Bei vorauszusehenden 5 Monaten, bis hoffentlich im Sommer Produktionen wieder im vollen Umfang hochfahren können: 8.500.000 Euro
2. Stoff- und Projektentwicklungsoffensive Kino
Damit RegisseurInnen und AutorInnen unmittelbar an neuen Stoffen arbeiten können, und um antizyklisch die Produktionen für die Zeit nach der Krise vorzubereiten. Abwicklung & Prüfung: ÖFI / Filminstitut
Mittelbedarf ÖFI für die nächsten beiden Sitzungen: 1.000.000 Euro
3. Abdeckung Schäden und Vorsorge künftiger Produktionen im Bereich der Fernsehfilmförderung
Zusätzlicher Mittelbedarf RTR für die anteilige Abdeckung von Schäden bei TV-Produktionen: 1,25 Millionen Euro pro Monat Stillstand. Abwicklung & Prüfung: RTR. Bei vorauszusehenden 4 Monaten, bis (bei TV-Produktionen schneller als bei Kino-Produktionen) Produktionen wieder im vollen Umfang hochfahren können: 5 Millionen Euro. Unabhängig davon sollte der RTR die Möglichkeit erhalten, auch im TV-Bereich Stoff- und Projektentwicklungen zu ermöglichen (siehe Punkt 2), dafür sollte ein Budget von 1 Million Euro zur Verfügung
gestellt werden.
Gesamtmittel-Bedarf RTR daher: 6.000.000 Euro
4. Aufstockung Vergabe-Volumen ORF.
Für 2020 Halten des Auftragsvolumens für heimische TV- und Film-Produktionen von 100 Millionen. Die Einbrüche durch die Schäden und Stillstände durch die Corona-Krise werden sich dennoch nicht in der zweiten Jahreshälfte 2020 auffangen lassen. Es muss daher sichergestellt werden, dass der ORF trotz der
sinkenden Gebühreneinnahmen über die nächsten drei Jahre die Mittel zu einer Erhöhung und Stärkung des österreichischen Auftragsvolumens zur Verfügung hat (Stichwort: Refundierung der Kosten für die durch die Corona Krise erhöhte Gebührenbefreiung).
5. Sicherheitsnetz für Filmschaffende
Aufgrund der atypischen Arbeits- und Auftragsverhältnisse in der Audiovisions-Branche muss ein das AMS & die Härtefonds ergänzendes Instrument zur Absicherung der Filmschaffenden aufgebaut werden, weil das AMS oft nicht greift (zukünftige zugesagte Beschäftigung, atypische Gagenstruktur, Zeitablauf, keine Anspruchsberechtigung wegen asymetrischer Anstellungszeiten etc). Die Lösung: Ein Hilfsfonds für alle selbständigen und unselbständig tätigen Filmschaffenden, SchauspielerInnen und Film-EPU (siehe Dokument des Dachverbands). Zusätzlicher Mittelbedarf: 7.500.000 Euro
6. AMS Kurzarbeit
Unabhängig vom Hilfsfonds ist die Ermöglichung der Kurzarbeit für Filmdrehs vom ersten Tag der Beschäftigung an ein zentrales Mittel zur Bewältigung der Krise. Daher ist die Abschaffung der 4wöchigen Vorlauffrist für die Filmbranche eine weiterhin essentielle Maßnahme.
7. Bürgschaft für zukünftige Dreharbeiten
Da die Filmversicherungen Corona-bedingte Ausfälle dezidiert ausschließen, bedarf es einer Staatshaftung, um Dreharbeiten überhaupt wieder zu ermöglich und um Anzahlungen der Sender, Vertriebe und Förderungen (die teilweise mit Bankbürgschaften unterlegt werden müssen) abzusichern (ähnlich der Kredit- bzw. Exporthaftungen). Vorschlag: Ansiedelung im AWS, das mit entsprechenden Bürgschaften weitreichende Erfahrungen hat.
8. Erhöhung des Musikfonds
Ziel ist die Erhöhung des Musikfonds auf insgesamt 5.000.000 Euro.
Zusätzlicher Mittelbedarf der öffentlichen Hand: 4.000.000 Euro.
Finanzieller Gesamtbedarf: 27 Millionen Euro
plus Finanzierung des Bürgschaftsfonds und der AMS Kurzarbeit für Filmdrehs
plus Sonderfinanzierung ORF zur Anhebung des Produktionsvolumens
Rückfragen & Kontakt:
Fabian Eder, Vorsitzender Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden, fabian.eder@backyard.at, Mobil +43.664.1011624
Alexander Dumreicher-Ivanceanu, Vorsitzender Fachvertretung Film & Musikwirtschaft Wien,
ivanceanu@amourfoufilm.com, +43 699 1 994 99 22
LINK ZUR OTS:
https://www.ots.at/…/offener-brief-des-dachverbandes-der-oe…
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SA, 25.04.2020 um 15:54
WICHTIGE ÄNDERUNG IM ARBEITSLOSENGESETZ
Die Bundesregierung hat vergangene Woche eine wichtige Änderung im Arbeistlosenversicherungsgesetz vorgenommen, die rund 40% der Filmschaffenden betrifft!
Hierzu die Erläuterungen, welche den Sinn und die Anwendbarkeit der Änderungen zu § 81 Abs. 15 AlVG erklären:
Die Bundesregierung wurde mit Entschließung des Nationalrates vom 3. April 2020 betreffend zusätzliche Maßnahmen zur Abfederung von sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise, 19/E XXVII. GP, ersucht, Zeiten der COVID-19-Krise bei der Berechnung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes sowie des Berufs- und Einkommensschutzes nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz außer Betracht zu lassen.
Da eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in einem solchen abgegrenzten Zeitraum EDV-technisch nur mit mehrmonatiger Vorlaufzeit realisierbar ist, soll eine andere, rascher umsetzbare Lösung erfolgen.
Dem Entwurf nach soll die Höhe der für die Monate Mai bis einschließlich September gebührenden Notstandshilfe auf das Ausmaß des Arbeitslosengeldes erhöht werden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld für diese Kalendermonate soll auf der Basis der Bemessungsgrundlage errechnet werden, die sonst der Notstandshilfe für diesen Zeitraum zu Grunde gelegt worden wäre. Bei der Ermittlung der Leistungshöhe soll die in diesem Zeitraum gebührende Anzahl an Familienzuschlägen sowie die für diesen Zeitraum in Betracht kommende Obergrenze für den zum Arbeitslosengeld gebührenden Ergänzungsbetrag berücksichtigt werden. Ebenso soll ein sonst auf die Notstandshilfe nach § 36 Abs. 2 und 3 AlVG anzurechnendes eigenes Einkommen sowie eine Begrenzung der Höhe der Notstandshilfe nach § 36 Abs. 5 (Deckelung) bei der Berechnung des Leistungsanspruchs für die Monate Mai bis September 2020 nicht leistungsmindernd wirken.
Der Berufs- und Entgeltschutz wird gleichfalls erstreckt. Damit werden gerade im März arbeitslos gewordene Personen vor einer Reduktion des Arbeitslosengeldes durch das Abrutschen in die Notstandshilfe bewahrt. Gleichzeitig werden – auch vor COVID-19 vorhandene – Notstandshilfebezieherinnen und –bezieher durch die Erhöhung der Leistung, die für die Monate Mai bis September gebührt, bessergestellt.
Den beschlossenen Originaltext findet Ihr unter: https://www.parlament.gv.at/…/XX…/A/A_00489/fname_793140.pdf
So sehr wir diese Änderung begrüßen:
Betroffen davon sind aber leider nur rund 40% der Filmschaffenden. 60% der KollegInnen haben laut der jüngsten Umfrage vom April 2020 im Moment keinen ALG Bezug.
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Fr, 17.04.2020 um 20:29
WANN KANN WER WIEDER DREHEN?
Die Regierung hat in der heutigen PK Mitte Mai als nächsten Entscheidungspunkt definiert. Es wird also von der Entwicklung der Pandemie und den Beratungen abhängen, wann und unter welchen Voraussetzungen wieder gedreht werden kann. Im Spielfilmbereich wird dies aber bis Mitte Mai definitiv nicht möglich sein. Theater dürfen erst im Juni wieder proben.
Natürlich wollen wir alle, dass möglichst bald wieder gedreht werden kann. Dies kann aber nur unter klar definierten Bedingungen stattfinden. Dazu sind wir mit Medizinern und unseren KollegInnen im europäischen Ausland im Austausch. Klar ist, dass unsere atypischen Produktionsabläufe höchst unterschiedlich sind – das reicht vom Dokumentarfilm – Team, das oft aus wenigen Personen besteht, bis zum großen Spielfilmteam. Die Abläufe und Anforderungen sind höchst unterschiedlich und können wohl nicht einfach über einen Kamm geschert werden.
Wozu aber unbedachte Risiken und falsche Einschätzungen der Lage führen können, haben wir in Nachbarländern beobachten können. Medizinische Sicherheit und rechtliche Absicherung sind notwendig – das Risiko darf nicht wieder auf die Beschäftigten abgewälzt werden, wie wir es in den letzten Wochen erlebt haben.
Es darf zu keiner Stigmatisierung oder Ausgrenzung von Risikogruppen kommen.
Offiziell hieß es heute aus dem Ministerium:
„Drehs für Film und TV sind aufgrund des besonders komplexen Produktionsprozesses der Gewerke inkl. langer Vorlaufzeiten vorerst nicht möglich. Im Kontakt mit Vertreter*innen und Expert*innen der Filmwirtschaft wird im Mai eine Lösung erarbeitet werden.“
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Mi, 15.04.2020 um 06:59
AKTUELLE INFOS | 15. April 2020
UMFRAGE
Die Beteiligung an der Umfrage zu den Auswirkungen von Corona war überwältigend. Die L+R Sozialforschung beginnt heute mit der Auswertung und wird uns so rasch als möglich mit Daten versorgen. Die Detailauswertung wird im Mai fertiggestellt.
HILFSFONDS
Unsere Bemühungen für die Errichtung eines eigenen Hilfsfonds für alle Filmschaffende, egal ob selbständig oder nicht, laufen weiter auf Hochdruck. Diesbezüglich kam es zu einem Schulterschluss und wir hoffen, Euch Anfang nächster Woche mit einem Update versorgen zu können.
RECHTSBERATUNG
Die eigens für die Corona-Krise beigezogene Rechtsberatung war für uns in den letzten Wochen eine unglaublich wichtige Unterstützung. Wir haben eine Menge an Erkenntnissen gewonnen, die wir zur Stunde diskutieren. Unbestritten ist, dass viele Vertragsauflösungen und Kündigungen nicht rechtmäßig erfolgt sind und das unternehmerische Risiko zum allergrößten Teil auf die Beschäftigten abgewälzt wurde. Besonders hart trifft das die Neuen Selbstständigen und EPUs, die im Regelfall keine Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen können, über keine Arbeitslosenversicherung verfügen und auch nicht in Kurzarbeit gehen können.
WHAT‘S NEXT
Wir werden unseren Arbeitsrechtsanwalt auch um Hilfe bitten wenn es darum geht, die Kriterien für die Wiederaufnahme von beendeten Arbeitsverhältnissen festzulegen. Informationen dazu folgen.
WANN UND WIE KÖNNEN WIR WIEDER DREHEN
Unsere Produktionsbedingungen und -abläufe sind atypisch. Daher brauchen wir auch maßgeschneiderte Kriterien für die Wiederaufnahme von Dreharbeiten.
Alle wollen bald wieder drehen, das ist klar. Aber kein/e Beschäftigte/r darf dabei ein Risiko tragen. Stigmatisierung oder Benachteiligung von Risikogruppen darf es nicht geben. Das finanzielle Risiko auch für alle etwaigen Folgeschäden darf nicht abgewälzt werden.
In dieser Frage stehen wir in enger Abstimmung mit unseren KollegInnen im EU Ausland, den zuständigen Bundesministerien, sowie der AGES.
ZUKUNFT
Überall wird darüber diskutiert wie diese Pandemie unsere Gesellschaft und unsere Lebens- und Arbeitswelten beeinflussen und verändern wird.
Die Corona-Krise offenbart aber gerade in der Österreichischen Filmbranche schwere Missstände in geballter Form, von denen wir alle schon seit Langem wissen. In den nächsten Wochen geht es daher ganz gezielt um die Frage: Was lernen wir daraus, was wollen wir verändern?
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Mi, 08.04.2020 um 13:19
UMFRAGE ZU DEN AUSWIRKUNGEN VON COVID-19
Jeder Filmschaffende kann und soll teilnehmen! Je mehr Rücklauf wir haben, desto besser für uns alle! Also:
https://lrsocialresearch.limequery.com/475393?lang=de
->> TEILEN, TEILEN, TEILEN!
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Do, 02.04.2020 um 12:52
ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT
COVID-19 IN DER FILMBRANCHE
Presseaussendung des Dachverbandes der Österreichischen Filmschaffenden
Wien, am 2. April 2020
FAKTEN
– Die Filmwirtschaft erzielt 2017 Erlöse und Erträge in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro (1.408 Mio. Euro) und beschäftigt 7.947 Mitarbeiter*innen, davon rund 5.000 direkt in der Herstellung.
– In der Kino und TV Filmherstellung sind 1.843 Unternehmen tätig. So sind es 3,5% der Produktionsfirmen (Kino- und TV-Film), die knapp 74,8% der Erlöse und Erträge erwirtschaften. Diese Verteilung ist seit Jahren konstant.
– Der ORF vergab 2018 Mittel in Höhe von 100,2 Mio. Euro, darin enthalten sind Beauftragungen von Fernsehproduktionen und Mittel die im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens für Kinofilme vergeben werden.
– Knapp ein Drittel der Filmschaffenden ist der einkommensschwachen Gruppe zuzurechnen und muss damit als armutsgefährdet gelten. Dieser Anteil ist etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung und viermal so hoch wie unter der erwerbstätigen Bevölkerung.
– Der kulturelle Mehrwert vom Oscar abwärts lässt sich genauso wenig in Zahlen gießen, wie der finanzielle Gewinn der Wirtschaft durch den Werbewert österreichischer Filme im In- und Ausland.
OHNE FILMTECHNIK KEINE FILMKUNST, OHNE FILMKUNST KEINE FILMTECHNIK
Filmschaffen umfasst rein künstlerische, künstlerisch-technische und rein technische Berufe. Aus diesem Grund sind Filmschaffende zum Großteil beim KSVF nicht antragsberechtigt.
BEFRISTETE VERTRÄGE, GEMISCHTE VERSICHERUNGEN
Die Filmwirtschaft arbeitet praktisch zur Gänze mit befristeten Verträgen. Ein großer Teil der Filmschaffenden ist gezwungen, in beide Sozialversicherungssysteme einzuzahlen und dadurch auch unter normalen Umständen benachteiligt.
VON DER SOZIALVERSICHERUNG AUSGESCHLOSSEN
Viele Dienstverhältnisse sind tage- bzw. fallweise Beschäftigungen, obwohl nicht selten die damit verbundene Arbeitszeit wesentlich länger ist. Konsistente Versicherungszeiten können in vielen Fällen nicht erreicht werden. Der Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze mit 1.1.2017 hat die Situation dahingehend verschärft, als dass mehrere geringfügige Dienstverhältnisse bei unterschiedlichen als auch bei gleichbleibenden Arbeitgeber*innen erst zu einer nachträglichen Vollversicherung führen (ca. 18 Monate später) und selbst dann bei gleichen Versicherungsbeiträgen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld erlangt werden kann. Der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden hat auf diese Gefahr in den vergangenen Jahren wiederholt nachdrücklich hingewiesen.
UM VERSICHERUNGSZEITEN BETROGEN
Der Kollektivvertrag der Filmschaffenden erlaubt seit 40 Jahren die sog. 60-Stunden Woche, die mittlerweile Standard ist. Das bedeutet, dass Filmschaffende in einer Woche die Arbeit verrichten müssen, für die jeder andere 2 Wochen sozialversichert ist. Diese Versicherungszeiten fehlen in dieser Krise.
VERSCHOBEN = VERLOREN
Durch die Verschiebungen von Dreharbeiten aufgrund des Covid-19 Virus kommt es zu Terminkollisionen nach der Krise, die es dem einzelnen unmöglich machen, die Verluste auch nur ansatzweise wettzumachen. Für die/den Filmschaffende/n bedeutet jede verschobene Produktion einen verlorenen Arbeitsplatz.
VERSCHOBENE PRODUKTIONEN SIND GESPARTE MITTEL
Produktionen, die verschoben werden oder nicht beginnen können, kosten den ORF als Hauptauftraggeber kein Geld, während die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren auch in der Krise weiter fließen. Daher ist der ORF gefordert, sich an dem Schaden, der der/dem einzelnen Filmschaffenden entsteht, zu beteiligen.
ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT
Corona trifft die Filmbranche aufgrund der atypischen Produktionssituation besonders hart, Fehler, die in der Vergangenheit gemacht wurden, rächen sich heute gnadenlos. Die Ministerien, welche die Agenden von Kunst & Kultur, Wirtschaft, Medien und Finanzen innehaben, und die Geschäftsführung des ORF haben heute das Ruder in der Hand. Sie sind gefordert, die Zukunft der Filmbranche zu retten!
FORDERUNGEN:
1. – Jeden Arbeitsplatz retten!
Einsetzen eines Notkollektivvertrages, der die Kurzarbeit in der Filmbranche flächendeckend möglich macht. Kurzarbeit muss bei allen laufenden Produktionen, an denen der ORF beteiligt ist, aus den Mitteln des ORF unterstützt werden. Zusätzlich muss der ORF mit Bürgschaften für die Liquidität der betroffenen Unternehmen sorgen.
2. – Anerkennung der Abhängigkeit der Neuen Selbstständige Kurzarbeitsgeld für EPUs und Neue Selbstständige, welches vom Produzenten gemäß der bestehenden mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen ausbezahlt und von den zuständigen Ministerien und dem ORF finanziert wird.
3. – Anpassung der Auftrags- und Zahlungsmodalitäten für Drehbuchautor*innen. Drehbuchautor*innen gehen in Vorleistung. Erhebliche Teile ihres Honorars werden erst bei Drehbeginn fällig. Für die Filmprojekte, die derzeit von Verschiebungen der Dreharbeiten betroffen sind, wird die Zahlung des ausstehenden Drehbuch-Honorars zu einem früheren Zeitpunkt gefordert, z.B. zum ursprünglich angesetzten Drehstart-Termin. Durch die Verschiebung von Projekten wird auch die Drehbuch-Auftragserteilung sowie die Abnahme von (Zwischen-)Fassungen in die Zukunft verlegt. Daher sollen auch für diese Fälle die Auftrags-, Abnahme- und Zahlungsmodalitäten angepasst werden.
4. – Ein Hilfsfonds für alle Filmschaffenden
Einrichtung eines unbürokratisch zugänglichen Hilfsfonds für alle Filmschaffenden, die zurzeit nicht in einem Dienstverhältnis oder Auftragsverhältnis stehen und keinen Arbeitslosengeldanspruch haben oder aus diesem herausfallen. Die Höhe muss sich nach dem durchschnittlichen Jahresnettoeinkommen der letzten 3 Jahre richten und soll bei der Höhe des maximalen Arbeitslosengeldes gedeckelt sein.
Dieser Fonds muss allen Filmschaffenden gleichermaßen zugänglich sein, egal ob Künstler*in oder Techniker*in, Selbstständige – auch Drehbuchautor*innen – oder projektweise Angestellte. Durch den Durchrechnungszeitraum werden auch alle fall- und tageweise Beschäftigten in die Hilfsmaßnahmen integriert. (zB. Schauspieler*innen, Werbe- und Industriefilmer*innen, 2nd Units, SFX und Stunts, Geräuschmacher*innen u.v.a.).
Ein solcher Fonds kann nach dem Vorbild der Literar Mechana sofort bei der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden VdFS eingerichtet und über diese abgewickelt werden – die Strukturen sind vorhanden und startklar. (siehe: https://literar.at/…/default-…/downloads/sf-richtlinien.pdf…)
Dieser Fonds muss mindestens ein Jahr aktiv bleiben, da schon jetzt Produktionen großflächig verschoben werden und jene Filmschaffende, die in der Postproduktion tätig sind, erst in einigen Monaten von der Krise voll getroffen werden.
5. – Vertriebswege sichern
Österreichische Filmschaffende brauchen auch nach der Krise Partner bei der Veröffentlichung ihrer Werke. Daher muss für die Erhaltung heimischer Programmkinobetreiber, Filmverleiher und Filmfestivals gesorgt und Abgeltung der durch COVID-19 verlorenen Mittel für Kinopremieren heimischer Filme gesichert sein.
Fabian Eder, Vorsitzender
Im Namen der Mitgliedsverbände
Verband Filmregie , www.austrian-directors.com
Österreichischer Regieverband, www.ada-directors.com
Drehbuchverband, http://www.drehbuchverband.at
Interessengemeinschaft Österreichischer Dokumentarfilm, www.dok.at
Verband Österreichischer FilmschauspielerInnen, http://www.xn--vfs-sna.at/
Verband Österreichischer Kameraleute, www.aacamera.org
Vereinigung österreichischer AufnahmeleiterInnen, Produktionsleiterinnen und ProduktionskoordinatorInnen, http://www.voeap.at
Verband Österreichischer FilmausstatterInnen, www.filmdesigners.at
Fachgruppe Film- und Medienmusik/ÖKB, www.komponistenbund.at
Österreichischer Verband Filmschnitt, www.editors.at
Filmton Austria, http://www.voesd.at
Leuchtkraft Österreichischer Berufsverband für Filmlicht und Grip, www.leuchtkraft.at
Filmmakeup Austrian Association of Film-Makeup, Hair and SFX Artists, www.filmmakeup.at
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Do, 02.04.2020 um 12:33
Gemeinsame Erklärung gegen die globale COVID-19-Krise in der Film- und Fernsehproduktion
Die unterzeichnenden internationalen und regionalen Organisationen der Produzentenverbände, der Gewerkschaften, Gilden und Berufsverbände, die Kreative und Crew in der Film- und Fernsehproduktion repräsentieren, fordern nationale Regierungen, internationale und regionale zwischenstaatliche Organisationen und Kulturförderungsinstitutionen auf, rasche, gezielte und koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um Unternehmen und alle Film- und Fernsehschaffenden – freiberuflich und selbständig – zu unterstützen angesichts der verheerenden wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der globalen COVID-19-Krise auf unseren Industriesektor.
Die globale COVID-19-Krise hat die gesamte Film- und Fernsehproduktion weltweit plötzlich zum Erliegen gebracht. Tausende Unternehmen, die meisten davon KMU, sind von dieser Krise betroffen, und Millionen von Beschäftigten, die vor und hinter der Kamera arbeiten, haben schon, oder laufen Gefahr, ihren Arbeitsplatz vorübergehend oder im schlimmsten Fall dauerhaft zu verlieren. Millionen anderer Arbeitsplätze, die mit der Wirtschaftstätigkeit unseres Sektors zusammenhängen, sind ebenfalls betroffen.
Solidarität innerhalb des audiovisuellen Ökosystems und von politischen Entscheidungsträgern sind die beiden Säulen, um den globalen Film- und Fernsehsektor in dieser Krise zu erhalten.
Wir begrüßen die Initiativen nationaler Gewerkschaften und Unternehmen sowie anderer Insitutionen, Hilfsfonds einzurichten und / oder dazu beizutragen, und appellieren an andere Interessengruppen in unserer Branche, alles zu tun, um alle von dieser Krise Betroffenen zu unterstützen. Allerdings kann die Industrie nicht das volle Ausmaß dieser beispiellosen Krise alleine absorbieren.
Um diese kritische Phase zu überstehen, braucht der Film- und Fernsehproduktionssektor lebenswichtige Unterstützung und ausserordenliche Massnahmen von Regierungen, internationalen und regionalen zwischenstaatliche Organisationen und Kulturförderungsinstitutionen. Mehrere Länder, regionale Behörden und die EU-Institutionen ergreifen Hilfsmaßnahmen, um unsere Volkswirtschaften zu erhalten, und wir fordern alle Entscheidungsträger auf, in den kommenden Tagen und Wochen schnell zu handeln, um sie auch für die dringenden Bedürfnisse des Film- und Fernsehproduktionssektors fit zu machen. Dazu gehören wichtige Maßnahmen in Bezug auf staatliche Beihilfen, Steuern und soziale Sicherheit.
Was sofort benötigt wird, ist ein einfacher und schneller Zugang zu außergewöhnlicher finanzieller Unterstützung zur Deckung der Fixkosten in den kommenden Wochen und Monaten. Dies ist eine der Hauptbedingungen, um auf die unmittelbare Dringlichkeit zu reagieren: den Erhalt von Unternehmen im audiovisuellen Sektor sowie von Arbeitsplätzen und Kompetenzen der Film-und Fernsehschaffenden für die Zeit nach COVID-19.
Um Unternehmen und die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des gesamten Sektors zu unterstützen, empfehlen wir insbesondere Folgendes:
• Wirtschaftliche Entlastungs- und Konjunkturpakete sind auf die spezifischen Bedürfnisse und Praktiken des projektbasierten Charakters und der unregelmäßigen Konjunkturzyklen des Sektors ausgerichtet.
• Temporäre und nicht restriktive Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen werden rasch geschaffen. Die Steuerregelungen werden während der Krise angepasst, um den Druck auf Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen zu verringern.
• Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber wird erforderlichenfalls verschoben.
• Förderanstalten und Regierungen sichern Versicherungsansprüche von Filmproduzenten für unterbrochene Dreharbeiten im Falle von Schäden, die sich aus der Einhaltung der COVID-19- Sicherheitsmaßnahmen ergeben.
• Förderanstalten passen ihre Regeln an, um unterbrochene Projekte bestmöglich zu unterstützen und Flexibilität in Bezug auf Projektanträge zu bieten.
• Es werden spezielle Mittel bereitgestellt, um die Produktion und den Vertrieb nach COVID- 19 zu fördern, unter anderem über die Unterstützung der Filmfinanzierungsanstalten und Steuergutschriften. Es sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Fähigkeit der Produktionsunternehmen zu fördern, neue Projekte zu entwickeln.
• Direkte Subventionen werden gewährt, um die unmittelbaren Fixkosten einschließlich der Beschäftigung betreffend zu decken und gleichzeitig sicherzustellen, dass sie über die Produktions- und Vertriebsunterstützung durch die Finanzierungsstellen hinausgehen. Subventionen sollten Darlehen vorgezogen werden. Darlehensgarantien sind keine Instrumente, die an die Besonderheiten des audiovisuellen Sektors angepasst sind: Viele Produktionsunternehmen können keine Wertpapiere / Sicherheiten in dem für Darlehen erforderlichen Umfang bereitstellen, da Rechte an geistigem Eigentum nicht als Sicherheit akzeptiert sind.
• Die Entschädigung für den Verlust von Finanzmitteln aufgrund vonsuafallenden Kinokartenverkauf wird gewährt und an die Finanzierungsanstalten weitergeleitet.
Das Rückgrat des Sektors sind die Menschen vor und hinter der Kamera. Aufgrund der Besonderheiten des audiovisuellen Sektors sind die meisten Darsteller und Crewmitglieder entweder mit kurzfristigen Verträgen beschäftigt oder als unabhängige Auftragnehmer tätig. Viele von ihnen haben möglicherweise nicht genügend Sozialleistungen, auf die sie in dieser Krise zurückgreifen können, und stehen daher möglicherweise vor einer kritischen Situation. Um diese Beschäftigten während dieser Krise und ihrer wirtschaftlichen Folgen zu unterstützen und sich auf die Zeit nach COVID-19 vorzubereiten, indem sichergestellt wird, dass der Pool der Filmschaffenden und deren Kompetenzen auf dem bisherigen Niveau erhalten bleiben, empfehlen wir insbesondere Folgendes:
• Alle Beschäftigten in unserem Sektor, einschließlich Freiberufler und Selbstständige, sind gleichermaßen in die wirtschaftlichen und sozialen Hilfspaketen für den Film- und Fernsehsektor einbezogen, um Beschäftigung und Kompetenzen zu erhalten.
• Die Einhaltung von Verfügungen zu „Ausgangssperren und änhlichen Maßnahmen durch Beschäftigten, geht nicht zu Lasten ihrer aufgelaufenen Urlaubsansprüche.
• Kurzzeitarbeitsmaßnahmen sind auf diese beispiellose Krise zugeschnitten, um möglichst viele Film- und Fernsehshaffende in Beschäftigung zu halten und ihr Einkommen während der Krise zu erhalten.
• Der Zugang zu Sozialleistungen und Krankengeld wird ohne Einschränkungen oder Wartezeiten für alle Beschäftigte garantiert, und Zugangschwellen werden gesenkt oder anderweitig angepasst. Der vorübergehende Verlust der Beschäftigung aufgrund von Ausgangssperren und änhlichen Maßnahmen Maßnahmen beeinträchtigt den Zugang zu solchen Leistungen nicht.
• Der Zugang zu Arbeitslosengeld wird erweitert, um der Länge und den langwierigen Auswirkungen der Krise und der überarbeiteten Qualifikationsperioden standzuhalten, um die gesamte Dauer der Inaktivität aufgrund der Einhaltung der Ausgangssperren und änhlichen Maßnahmen zu absorbieren.
• Fonds für freiberuflich Beschäftigte und Selbständige in unserem Sektor werden von Behörden eingerichtet, um Einkommensverluste aufgrund von Krankheit, familiären Betreuungspflichten oder Ausgangssperren auszugleichen, die sonst nicht kompensiert werden können.
Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung
Animation in Europe – vereint 17 V erbände von Animationsproduzenten aus 15 Ländern der Europäischen Union.
CEPI – Der europäische Verband für audiovisuelle Produktion.
EUROCINEMA – Produzentenverband, der im Juli 1991 auf Initiative von Berufsverbänden von Produzenten in Frankreich gegründet wurde.
FIA – Der Internationale Verband der Schauspieler
FIAPF – Die Mitglieder der FIAPF sind 34 Produzentenverbände aus 27 Ländern.
FERA – Der 1980 gegründete Verband der europäischen Filmregisseure (FERA) vertritt Film- und Fernsehregisseure auf europäischer Ebene mit 47 Regieverbänden als Mitglieder aus 35 Ländern.
UNI MEI – Der Sektor Medien, Unterhaltung und Kunst der UNI Global Union vertritt 170 nationale Gewerkschaften und Gilden, denen mehr als 450 000 Kreative, Techniker und andere Arbeiter*innen aus den Bereichen Medien, Unterhaltung und Kunst weltweit angeschlossen sind.
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Di, 01.04.2020 um 14:37
KUNST UND KULTUR-HOTLINE ZUR CORONA-HILFE
Für rasche Antworten steht für in der Kunst und Kultur Tätigen ab heute eine neue telefonische Hotline der Sektion für Kunst und Kultur im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) zur Verfügung. Diese soll Kunstschaffenden Unterstützung etwa bei Fragen im Zusammenhang mit Soforthilfe-Maßnahmen des Künstler-Sozialversicherungsfonds und anderer Einrichtungen bieten.
Die Kunst und Kultur-Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 01 53115 DW 202 555 aus ganz Österreich erreichbar. Die Berater*innen sind Fachexpert*innen, die bei allgemeinen Fragen, aber auch Fragen zu gesetzlichen Bestimmungen behilflich sein werden.
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Di, 31.03.2020 um 21:50
KOPRODUKTIONEN
Allen österreichischen KollegInnen, die in Deutschland arbeiten, raten wir, sich zuerst auf der Seite des BVK zu informieren.
Deutsche KollegInnen, die in Österreich beschäftig sind oder sein hätten sollen, und Schwierigkeiten haben, können sich gerne bei uns im Dachverband melden – wir unterstützen und vernetzen gerne, wo wir können!
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Di, 31.03.2020 um 18:16
ZDF BILDET HILFSFONDS VON 15 MILLIONEN EURO
http://beta.blickpunktfilm.de/details/449446
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Di, 31.03.2020 um 18:16
WARUM NICHT AUCH IN ÖSTERREICH?
Während die Einnahmen aus Gebühren weiter sprudeln, lässt der ORF die Filmschaffenden, die das Programm zu wesentlichen Teilen herstellen, buchstäblich verhungern.
Die vergleichbaren Sendeanstalten in Deutschland werden nun heftig dafür kritisiert, dass sie „nur“ 50% der Kosten tragen. Hier der Wortlaut des offenen Briefs vom Präsidenten der Deutschen Akademie für Fernsehen:
Liebe Produzent*innen, liebe Filmschaffende,
es ist verständlich, dass in der momentan für alle Produktionsfirmen existenziell bedrohlichen Situation viele das Angebot von ARD und ZDF, 50 Prozent der Dreh- Abbruchkosten zu tragen, mit Erleichterung und Dankbarkeit zur Kenntnis genommen haben.
Dennoch muss die Forderung aufrechterhalten bleiben, dass die Sender letztendlich 100 Prozent der Abbruch- oder Zusatzkosten abzüglich der möglicherweise von Bund und Ländern gezahlten Zuschüsse übernehmen.
Denn wie sollen die mittleren und kleinen Produktionsunternehmen die restlichen 50 Prozent aufbringen? Wahrscheinlich, indem sie die vertraglichen Ansprüche freier und festangestellter Mitarbeiter*innen und Dienstleister mit Hinweis auf die Krise entsprechend beschneiden. Das aber hätte katastrophale Auswirkungen auf die gesamte Film- und Fernsehwirtschaft!
ARD und ZDF haben das Geld, haben die Liquidität und hinter sich den politischen Willen von Bund und Ländern, die Corona-bedingten Abbruch- und Zusatzkosten zu 100 Prozent zu übernehmen.
Es sieht in dieser für uns dramatischen Situation aber so aus, dass die Sender eben nur 50 Prozent der Kosten tragen wollen, um die anderen 50 Prozent als Reserve für andere bzw. sender-interne Kosten verbuchen zu können.
Wir dürfen das im übergeordneten Interesse der gesamten Fernsehwirtschaft nicht zulassen. Dies müssen unsere Verbände kompromisslos fordern und durchsetzen.
Letztendlich entscheidet über die Akzeptanz dieser Kosten die KEF, und es ist völlig undenkbar, dass die KEF diese von den Sendern natürlich nachweisbaren und krisenbedingten Ausgaben nicht anerkennen würde.
Lasst uns für eine hundertprozentige Kostenerstattung kämpfen und nicht mit halbherzigen Kompromissen zufrieden geben.
Mit herzlichen Grüßen
Gerhard Schmidt
Präsident der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN
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Di, 24.03.2020 um 15:39
DEUTSCHLAND konnte die Kurzarbeit in der Filmbranche innerhalb kürzester Zeit umsetzen.
In ÖSTERREICH werden nach wie vor die Gespräche darüber von Produzenten und dem größten Auftraggeber ORF seit einer Woche verweigert.
Während Teams entlassen oder zu „einvernehmlichen Auflösungen“ ihrer Dienstverhältnisse gedrängt wurden, ist die Lage all jener, die jetzt auf der Straße stehen, weil geplante Produktionen nicht beginnen können, weiterhin vollkommen unklar.
Die Angst vor einer transparenten Lösung in der Filmbranche ist offensichtlich deutlich größer als jene vor Corona und seinen Folgen.
Informationen der deutschen Gewerkschaft ver.di zur Kurzarbeit am Filmset
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Mo, 30.03.2020 um 21:55
Die hier geforderten Maßnahmen greifen für die österreichische Filmbranche nicht. Das ist ein Aufruf, dies zu ändern!
GEMEINSAMES STATEMENT UND AUFRUF AN DIE REGIERUNGEN UND DIE EUROPÄISCHE UNION
– FERA – IMAGO – FSE –
Authors’ Organisations Joint Statement on COVID-19 Crisis
As the COVID-19 pandemic ravages our societies, including the cultural and creative sectors, authors’ organizations stand in solidarity with all those affected by the virus and we support measures taken to contain it.
Our members – writers of all kinds, composers, songwriters, directors and cinematographers – have seen their industries come to a standstill and their livelihoods vanish in a matter of days. We urge decision-makers to include specific measures to help self-employed and freelance authors as they devise emergency measures in support of the Cultural and Creative industries heavily impacted by the COVID-19 crisis.
As governments and public agencies are starting to announce much-needed support measures for businesses at risk, we urge decision-makers to avoid creating a worrying inequality between the employed and self-employed workers and freelance community.
Authors are not businesses nor employees and already face precarious working conditions and unstable income. They work, whichever sector they are in, from contract to contract, and those contracts are now being suspended or cancelled. We also believe that few working professional artists / authors have any resources – savings, investments, pensions – that they can rely on in difficult times.
As such, several essential issues need to be considered in devising specific support to help mitigate the impact of the ongoing crisis on the creative community:
– Loss of work (postponed/cancelled ongoing work, or work that was due to start).
– Limited ability to work due to illness, self-isolation or caring responsibilities (children,
vulnerable persons).
– Limited ability to work due to specificities of the craft (e.g. access to required equipment,
crew, ability to travel).
– Financial impact of work loss e.g. uncertainty on ongoing contracts’ payments, reduced
rates, compensation for contract termination, insurance.
– Managing living costs (rent, utilities, mortgage, loans, etc).
– Freelance authors’ access to unemployment schemes or welfare benefits aimed at people
without any income who do not have rights to unemployment benefits.
– Securing future work, including alternative employment in or outside the sector.
As a result, emergency measures should include:
Ø Immediate access to full sick pay including isolation periods for freelance workers,
Ø Possibility for authors to be covered by public health insurance during the crisis and the
aftermath,
Ø Adjustment of unemployment schemes where available to ensure continued access,
Ø Immediate access to guaranteed basic income such as welfare benefits aimed at people
without any income who do not have rights to unemployment benefits,
Ø Options for replacement income for the crisis period,
Ø Deferment/support for living costs (e.g. rent, mortgage, loans),
Ø Tax relief.
We call on the European institutions and all public authorities across Europe to ensure that such measures aimed at supporting freelancers, including authors, are encouraged and financially supported, with temporary amendments or exceptions of existing rules where necessary. We also encourage the EU to swiftly assess the devastating impact of this crisis on authors and provide recommendations to overcome their specific challenges.
As the current situation will also severely impact authors’ royalties payments, we welcome the announcements of emergency social funds from collective management organisations (CMOs) and encourage the use of non-distributable funds, private copying levies or cultural deductions to support authors during this unprecedented crisis.
While use of our work diminishes in public spaces it increases dramatically online. Arts and entertainment, the result of our work as creators, turns out to have a hugely important role in helping society to manage in times of crisis.
In this context, sustained royalties’ payment will play a key stabilizing role for European authors’ income: it has never been more necessary for authors to share in the economic success of their works and therefore to implement the principle of appropriate and proportionate remuneration a mandatory rule preventing the widespread malpractice of buy- out contracts in Europe.
Last but not least, we encourage all EU institutions to ensure that emergency funds provided by the EU are available to authors and to finally agree on a future EU budget (Multiannual financial framework 2021-2027) that can match Europe’s cultural needs and ambitions.
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So, 29.03.2020 um 17:35
WER SIND DIE FILMSCHAFFENDEN, WAS LEISTEN SIE
Während die kulturelle Bedeutung des österreichischen Filmschaffens das Land weltweit signifikant repräsentiert, sich aber der wirtschaftliche Effekt gar nicht in Zahlen fassen lässt (Tourismus etc.), durchleuchtet der Filmwirtsachftsbericht die Branche genau:
Die Filmwirtschaft erzielt 2017 Erlöse und Erträge in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro (1.408 Mio. Euro) und beschäftigt 7.947 Mitarbeiter*innen.
In Summe sind es 2.394 Unternehmen, die den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Filmwirtschaft angeben. Mehr als drei Viertel (77,0%) davon sind Produktionsunternehmen im Bereich Kino- und TV-Filmherstellung.
Weitere 10,7% beschäftigen sich vorwiegend mit der Produktion von Werbe- oder Wirtschaftsfilmen.
Der überwiegende Anteil der Unternehmen (95,0%) hat weniger als zehn Beschäftigte. Vor allem im Bereich der Produktionsfirmen (Kino- und TV-Film) aber erzielen größere Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeiter*innen deutlich höhere Erlöse und Erträge pro Mitarbeiter*in: So sind es 3,5% der Produktionsfirmen (Kino- und TV-Film), die knapp 74,8% der Erlöse und Erträge erwirtschaften. Diese Verteilung ist seit Jahren konstant.
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So, 29.03.2020 um 08:34
EINBLICK IN DIE FILMWIRTSCHAFT – WER IST BETROFFEN? | WER BENÖTIGT DRINGEND HILFE?
Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft erhebt jährlich Strukturdaten auf Basis der Gewerbeberechtigungen im eigenen Wirkungsbereich.
2018 waren es für den Bereich Film und Musik 5.127 Gewerbeberechtigungen, ein Plus von 237 gegenüber 2017.
Dabei stellen 3.869 Ein-Personen-Unternehmen mit 75% eine dominierende Größe dar. Darüber hinaus sind in der Gesamtzahl der Gewerbeberechtigungen 1.012 ruhende Berechtigungen enthalten.
In Summe sind es also lediglich 246 Gewerbeberechtigungen (und damit Unternehmen), die Mitarbeiter*innen beschäftigen. Das entspricht weniger als 5%.
Gewerbeberechtigungen gesamt (Film und Musik)
Anzahl der Mitglieder 5.127
davon Ein-Personen-Unternehmen 3.869
davon ruhende Mitglieder 1.012
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Sa, 28.03.2020 um 20:29
FAKTEN ZUR EINKOMMENSSITUATION DER FILMSCHAFFENDEN UND WARUM DIE CORONA KRISE SO GEFÄHRLICH FÜR SO VIELE IST
Die finanzielle Situation der Filmschaffenden ist vielfach angespannt: Knapp ein Drittel kann der einkommensschwachen Gruppe zugerechnet werden und muss damit als armutsgefährdet gelten. Dieser Anteil ist etwa doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung und viermal so hoch wie unter der erwerbstätigen Bevölkerung. (Quelle: Studie zur sozialen Lage der Filmschaffenden).
Aus den Grafiken gehen die Versicherungssituationen hervor. Sehr deutlich, dass weder der Härtefallfonds der WKO noch der KSVF greifen.
Und besonders deutlich wird, warum vollversicherte Arbeitsverhältnisse und damit Kurzarbeit die wichtigste und einzige sinnvolle Maßnahme für viele Filmschaffende darstellt.
Auf dem Sektor der Neuen Selbstständigen und EPUs muss ein Fonds eingerichtet werden, der die Arbeits- und Einkommensbedingungen in unsere Branche treffsicher reflektiert und die Krise gezielt abfedert.
Die bisher getroffenen Maßnahmen greifen in der Filmbranche nicht. Der ORF als Hauptauftraggeber kommt zudem seiner Verantwortung bisher nicht nach.
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Fr, 27.03.2020 um 09:47
WKO Härtefallfonds
Wie Hoch Ist Der Zuschuss?
Der Härtefall-Fonds bringt einen Zuschuss, der auch später nicht zurückgezahlt werden muss und besteht aus zwei Phasen:
PHASE 1 SOFORTHILFE (Antragstellung ab 27.03., 17:00 Uhr)
* Bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro jährlich:
Zuschuss von 500 Euro
* Bei einem Nettoeinkommen ab 6.000 Euro jährlich: Zuschuss von 1.000 Euro
* Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen,
erhalten einen Zuschuss von 500 Euro.
PHASE 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens
Regierung noch in Ausarbeitung):
* Der Zuschuss wird max. 2.000 Euro pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
* Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.
Wer Kann Einen Zuschuss Aus Dem Härtefall-Fonds Beantragen?
Beim Härtefall-Fonds wird auf den Unternehmer bzw. die Unternehmerin abgestellt. Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht
Voraussetzung. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
* Ein-Personen-Unternehmer_innen
* Kleinstunternehmer_innen, die weniger als 10
Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
* Erwerbstätige Gesellschafter_innen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
* Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler_innen, Journalist_innen, Psychotherapeut_innenen
* Freie Dienstnehmer_innen wie EDV-Spezialist_innen und
Nachhilfelehrer_innen
* Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
/ /
/KUNSTSCHAFFENDE/: Es wird ZUSäTZLICH auch einen UNTERSTüTZUNGSFONDS für von
COVID 19 betroffene KüNSTLER_INNEN geben ? Details folgen.
/NON-PROFIT-ORGANISATIONEN: /Für diese gelten eigene Förderrichtlinien, die jedoch noch nicht vorliegen!
/VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN ZUSCHUSS: WIRTSCHAFTLICH SIGNIFIKANTE
BETROFFENHEIT VON COVID 19/
Das bedeutet:
* Sie sind nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
ODER
* von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen
ODER
* haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum
Vergleichsmonat des Vorjahres.
Folgende VORAUSSETZUNGEN müssen erfüllt sein:
* Rechtmäßig selbstständige_r Betreiber_in eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
* Unternehmensgründung bis 31.12.2019 – Zeitpunkt: Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit
* Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
* Härtefall: Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken oder behördlich angeordnetes Betretungsverbot oder Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
* Obergrenze: im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf Einkommen max. 80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen
Höchstbeitragsgrundlage betragen – wenn kein Einkommensteuerbescheid vorhanden, dann eigene Schätzung der Einkünfte
* Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung – Einkünfte von zumindest 5.527,92 Euro p.a.
* Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der
Geringfügigkeitsgrenze (460,66 Euro), z.B. aus Vermietung und Verpachtung
* Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder
Pensionsversicherung
* Keine weiteren Barzahlungen von Gebietskörperschaften aufgrund von COVID-19
* Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit (für etwaige Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer bei Kleinstunternehmen) UND des Härtefallfonds ist ausdrücklich möglich.
* Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefall-Fonds UND der mit15 Milliarden Euro dotierten Notfallhilfe für betroffene Branchen – eine spätere Anrechnung ist möglich
* Kein Insolvenzverfahren anhängig und kein Reorganisierungsbedarf – die URG Kriterien (Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive
Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre) dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein
Von einer Förderung ausgenommen sind Personen, die zum
Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.
/WELCHE UNTERLAGEN SOLLTE ICH FÜR DIE BEANTRAGUNG VORBEREITEN?/
Die Wirtschaftskammer wickelt die Förderungen für die
Bundesregierung ab. Dafür werden einige Daten zur Identifikation des Förderwerbers gebraucht. Bitte halten Sie folgende Unterlagen für die Beantragung bereit:
* Haben Sie einen WKO-Benutzeraccount? Falls ja, geben Sie diesen beim Einstieg ins Formular an. Dann ersparen Sie sich das Ausfüllen einiger Daten. Sie können aber auch ohne WKO-Benutzeraccount einsteigen.
* Ihre persönliche STEUERNUMMER
* Ihre KUR ODER GLN:
Die KUR ist Ihre Kennziffer des Unternehmensregisters. Sie finden diese im eigenen Account des Unternehmensserviceportals (USP). Nach
dem Login im Unternehmensserviceportal klicken Sie im Block ?MeinUSP? auf ?Unternehmensdaten anzeigen?. Auch Ihre Global Location Number (GLN) finden Sie im Unternehmensserviceportal in Ihren Unternehmensdaten. Wirtschaftskammer-Mitglieder finden ihre GLN auch
öffentlich unter: firmen.wko.at
ALS FREIER DIENSTNEHMER MüSSEN SIE WEDER KUR NOCH GLN EINTRAGEN.
* Halten Sie bitte auch Ihren GüLTIGEN PERSONALAUSWEIS, REISEPASS
ODER FüHRERSCHEIN zur Identifikation bereit. Nachdem Sie den Antrag fertig ausgefüllt und abgeschickt haben, werden Sie ein Mail bekommen, in dem Sie um diesen Identifikationsnachweis gebeten werden.
* Sind die Daten eingetragen, klicken Sie am Ende des Formulars auf
?Einreichen?.
* Danach erhalten Sie ein BESTäTIGUNGS-E-MAIL. Aber Achtung: Das ist noch keine Zusage für die Förderung.
* In diesem Mail erhalten Sie auch einen Link, wo Sie binnen 72 Stunden Ihren Identifikationsnachweis hochladen müssen. Andere Variante: Sie laden den unterschriebenen Antrag hoch.
Sobald die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung, und bei Erfüllen der Förderrichtlinien wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen.
Diese Info wurde uns dankenswerterweise von STEIRER, MIKA & COMP. WIRTSCHAFTSTREUHAND GMBH zur Verfügung gestellt!
HINWEIS
Alle Informationen und Angaben in diesem Rundschreiben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Die Informationen in diesem Rundschreiben sind als alleinige Handlungsgrundlage nicht geeignet und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Wir bitten Sie, sich für eine verbindliche Beratung bei Bedarf direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Durch das Abonnement dieses Rundschreibens entsteht kein
Mandatsverhältnis. Hinweis nach § 25 (1) MedienG: Die Angaben nach § 25 (2 bis 4) MedienG sind unter der Web-Adresse www.steirer-mika.at auffindbar.
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Mi, 25.03.2020 um 05:17
WO EIN WILLE IST – Deutschland macht es vor:
Der Bundesverband Schauspiel, ver.di und die Produzentenallianz haben sich kurzfristig und erstmals auf einen Kurzarbeits-Tarifvertrag geeinigt. Dieser sieht eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für Schauspieler*innen und Filmschaffende vor.
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Di, 24.03.2020 um 12:38
KÜNDIGUNGSFRISTEN
Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, es bedarf keiner gesonderten Vereinbarung im Arbeitsvertrag, damit diese zur Anwendung kommen. Die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen ist nicht zulässig.
Ein Arbeitsvertrag ist bereits zustande gekommen ist, wenn der AN bereits mündlich zugestimmt hat.
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Di, 24.03.2020 um 12:30
EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNGEN, KÜNDIGUNGEN
Wenn AN der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags nicht zugestimmt haben, hat der AG die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis durch Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Bei Angestellten beträgt die Kündigungsfrist zumindest 6 Wochen und steigt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei Arbeitern beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.
Hat der AG die Kündigungsfristen nicht eingehalten, gebührt AN eine Kündigungsentschädigung. AN steht jenes Entgelt zu, welches sie erhalten hätten, wenn sie unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt worden wären. Dies umfasst daher ihr Gehalt, das Überstundenentgelt, sowie alle sonstigen Zulagen, die die AN laut Ihrem Arbeitsverhältnis erhalten haben. Die Frist für die Geltendmachung der Kündigungsentschädigung beträgt sechs Monate ab Zugang der Kündigung.
Abschlagszahlungen sind vereinbarte Teilzahlungen. Im Arbeitsrecht sind Abschlagszahlungen etwa denkbar, wenn der AN eine Provisionsvereinbarung für das Kalenderjahr hat, nun aber vor Ende des Kalenderjahres ausscheidet. In diesem Fall erhält er eine aliquote (Abschlags-)Zahlung der bereits erbrachten Provisionen.
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Di, 24.03.2020 um 12:20
WIEDEREINSTELLUNGSVEREINBARUNGEN
Funktionieren Wiedereinstellungsvereinbarungen nur beidseitig?
Eine Wiedereinstellungszusage kann sowohl einseitig, als auch zweiseitig erfolgen. Hält der AG seine Zusage nicht ein, gebührt dem AN eine Kündigungsentschädigung.
Hat auch der AN eine Wiedereinstellungszusage abgegeben, ist er grundsätzlich dazu verpflichtet, diese einzuhalten. Diese Vereinbarung nicht einzuhalten wäre nur dann gerechtfertigt, wenn dies wegen Antritts einer anderen Beschäftigung erfolgte. In diesem Fall hat der AN dem AG so rechtzeitig wie möglich vor dem vereinbarten Wiederantrittstermin bekanntzugeben, dass er das Arbeitsverhältnis nicht fortsetzen möchte. Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, kann dies zu Schadenersatzansprüchen des AG und zum Verlust der Beendigungsansprüche (z.B. Sonderzahlungen, Abfertigung alt) führen.
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Mo, 23.03.2020 um 18:10
Mit der Thimfilm meldet ein wichtiger österreichischer Verleiher Insolvenz an.
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Mo, 23.03.2020 um 09:39
Mit der Arbeitswelt der Filmschaffenden können Politik und Gesetze wenig anfangen – oder umgekehrt: Die atypisch produzierende Filmwelt kann viele Gesetze und Verordnungen in dieser akuten Situation nicht implementieren.
In Österreich herrscht seit einer Woche eine Gesprächsverweigerung, wie man dieses Problem solidarisch und sozialpartnerschaftlich lösen kann.
Diese Haltung vieler Produktionsfirmen, vor allem aber des ORF, löst nach wie vor großes Unverständnis und Verwunderung über den verantwortungslosen Umgang mit der Krise aus.
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Mo, 23.03.2020 um 07:56
HILFE NUR FÜR DIE, DIE AUCH SELBST HILFE GEWÄHREN!
In Deutschland setzt nun die Diskussion ein, die wir letzte Woche geführt haben. Anders als in Österreich haben die deutschen Sender bereits zusagen über weitreichende Hilfe für ALLE gemacht.
In D gibt es keinen Dachverband. Wir unterstützen diese Forderung vollinhaltlich und fordern das auch für Österreich!
DER BVR FORDERT EINE FAIRE UNTERSTÜTZUNG DER KREATIVEN
20.03.2020 Pressemitteilung
ES MÜSSEN DRINGEND VERBINDLICHE REGELN IM UMGANG MIT PRODUKTIONSSTOPPS UND -VERSCHIEBUNGEN GEFUNDEN WERDEN.
Berlin, 20.03.2020. Corona hat die deutschen Kreativen eingeholt! In Einzelfällen werden trotzdem noch Filmproduktionen weitergeführt, obwohl die aktuelle Lage bekannt ist. An den sogar von der Bundeskanzlerin empfohlenen Mindestabstand ist bei einer Spielfilm- oder Serienproduktion nicht zu denken. Bis zu einem kompletten Drehverbot bleiben daher die Filmsets als Virenschleudern bestehen: Zwar werden an manchen Filmstandorten keine Drehgenehmigungen im öffentlichen Raum erteilt. Gedreht wird dann eben auf Privatgrund oder im Studio. Produzenten müssten in „lässigere“ Bundesländer wechseln, um ihre Verträge gegenüber Sendern und Kreativen zu erfüllen.
Der BVR fordert daher ein umfassendes Drehverbot für Spielfilme und Serien in allen Bundesländern.
Das Verbot ist überfällig, verhindert die weitere Ausbreitung der Epidemie und ermöglicht, existenzsichernde Maßnahmen für alle Betroffenen einzuleiten. Der überwiegende Teil der Filmproduktionen tendiert zur Absage. Viele Produktionen sind schon in den April oder Mai verschoben, ohne jedoch die finanziellen Konsequenzen zu bedenken oder den Kreativen zumindest großzügige Kompensationsregelungen anzubieten.
Rechtswidrige Kündigungen oder verweigerte Vertragserfüllung – wenig Fairness.
Corona Virus ist kein Fall der „höheren Gewalt“ – wie die höchst unterschiedlichen Reaktionen von Sendern und Produzenten zeigen. Drehverbote sind ausgeblieben. Statt sich an die mündlichen und schriftlichen Absprachen zu halten, versuchen es die Produzenten mit allerlei Ausflüchten. Mündliche Absprachen der Kreativen mit den Produzenten oder solche per E-Mail werden gerne als unverbindlich und „wertlos“ angesehen. Eine vereinbarte Vergütung ist grundsätzlich zu bezahlen, egal ob gedreht wird oder nicht. In der Krise werden schriftliche Verträge ohne klare Angabe von Gründen gekündigt. So hat die UFA zur Beendigung einer laufenden Produktion Kündigungen verschickt.
Aufforderung an die Produzenten: Nutzen Sie die Regelungen zur Kurzarbeit.
Richtig wäre ein Antrag auf Kurzarbeit gewesen und für die freien Mitarbeiter Entschädigungszahlungen. Völlig dreist erscheint die Berufung anderer Produzenten auf einen nicht unterschriebenen Vertrag, der aber dem Produzenten längst mit einer Unterschrift des Kreativen vorliegt. In einer Branche, in der die schriftlichen Verträge meist erst am Filmset zur Verfügung gestellt werden (oder erst gleich nach Drehende), meinen manche Produzenten wie Sender, mit den Kreativen nach Gutdünken „Schlitten fahren“ zu können. Ihr Verhalten begründen Produzenten z. B. damit, sie hätten nichts mehr vom Sender gehört und müssten von daher jetzt abbrechen. Richtiger hat es die Berliner AVE gemacht: Antrag auf Kurzarbeit bis zum geplanten Vertragsende und die Zusage zur Wiedereinstellung bei Projektfortsetzung.
Das häufig unsolidarische und egoistische Verhalten der Beteiligten hat inzwischen viele Produktionen erfasst.
Die Ankündigung der Sender, sich an den Kosten der Produktionsverschiebung mit 50 % des Budgets zu beteiligen, begrüßt der BVR, ebenso die Initiative der Bundesregierung zur Bereitstellung von Geldern. Doch es bleiben wichtige Frage offen: Wie genau sollen diese Gelder verteilt und eingesetzt werden? Was davon kommt letztendlich bei den Kreativen an? Wie werden Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Lösungen für Freiberufler (im Sinne von § 56 IfSG) zugunsten der Kreativen eingesetzt, oder müssen nun alle Kreativen ihre Produzenten verklagen, um über die Runden zu kommen? Welche Unterstützung geben die Arbeitsämter und die staatlichen Stellen?
Der BVR weist darauf hin, dass zusätzliche Mittel nicht nur im Auftragsproduktionsbereich benötigt werden, sondern auch im Bereich der Koproduktionen.
Die Existenz der Kreativen ist in nie dagewesenem Ausmaß gefährdet.
Momentan tun viele Produzenten zu wenig, um zu verhindern, dass die Kreativen in eine existenzgefährdende oder gar existenzvernichtende Situation gelangen. Die Kreativen können den Ausfall nicht mehr auffangen, haben, wie jeder andere auch, ihre Verpflichtungen zu erfüllen (Familie, Miete, Fixkosten etc.). Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind in der Regel über den Winter längst verbraucht. Im Sinne des viel zitierten Schulterschlusses appellieren wir an alle Beteiligten, dass gebotene Drehverschiebungen nicht zu Lasten der Kreativen und Set-Mitarbeiter gehen dürfen.
Der BVR appelliert darum an die Regierungen in Bund und Ländern, Produzenten, Sender und Filmförderungen: Lassen Sie nicht zu, dass die Existenz der Kreativen in nie dagewesenem Ausmaß gefährdet oder vernichtet wird. Das bei Produzenten bzw. Sendern liegende Produktions- und Betriebsrisiko darf nicht auf die Freiberufler und Angestellten abgewälzt werden. Stellen Sie stattdessen bitte unbedingt sicher, dass Ihre Hilfsmaßnahmen die Kreativen auch direkt erreichen.
Der schlichte Grundsatz muss lauten: Hilfe nur für die, die auch Hilfe gewähren!
Der BVR arbeitet mit all seinen Initiativen und auch gemeinschaftlich mit anderen Verbänden daran, die Existenz der freiberuflichen Kreativen abzusichern. Dies beinhaltet Vorschläge zur Stundung von Beiträgen für die Krankenkasse und Rentenbeiträge bei der KSK, sei es durch direkte Zahlungen des Bundes für den Verdienstausfall, sei es mit Vorschlägen zur einer Anwendung der Entschädigungsregeln nach dem Infektionsschutzgesetz, was die Möglichkeit von Erstattungsansprüchen ermöglichen würde.
Der Bund sowie alle Betroffenen müssen solidarisch handeln – und das schnell!
Der Vorstand des BVR
Matthias Greving, Cornelia Grünberg, Stefan Hering, Stefan Lukschy und Satu Siegemund
https://www.regieverband.de/…/der-bvr-fordert-eine-faire-u…/
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So, 22.03.2020 um 18:15
Nicht mehr rückrufbare Ausgaben aus Kunst und Kulturförderungsmitteln des Bundes für abgesagte Veranstaltungen werden lt. Auskunft des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Gänze als widmungsgemäß verwendete Fördermittel anerkannt. Eine Initiative der IG Autorinnen Autoren zur Anerkennung von Ausfallshonoraren läuft.
Alle Informationen des Kunst- und Kulturstaatssekretariats und die Kontaktmöglichkeiten unter:
www.bmkoes.gv.at/Themen/Corona/Corona-Kunst-und-Kultur.html
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So, 22.03.2020 um 17:55
KÜNSTLERSOZIALVERSICHERUNGSFONDS
Der ksfv-Fonds wurde mit zusätzlich 5 Millionen Euro ausgestattet und unterstützt ab sofort in Notfällen „rasch und unbürokratisch“. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass diese nicht bereits aus den Mitteln des 1 Mrd.-Härtefallfonds gewährt wird.
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Sa, 21.03.2020 um 13:10
FILMFONDS WIEN
Der FFW – Filmfonds Wien hat im Rahmen seiner Möglichkeiten in der vergangenen Woche bereits reagiert und am Freitag darüber branchenintern informiert. Offene Raten werden rasch überwiesen bzw. akontiert, um mitzuhelfen, die Liquidität zu erhalten, die offenen Anträge werden so rasch als möglich bearbeitet.
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Sa, 21.03.2020 um 07:06
WKO und WKW Service
Die WKO bietet ein wirklich tolles Serviceportal, das laufend auf Stand gehalten wird. Das ist nicht nur auch für alle EPUs und KMUs interessant, sondern für alle Betroffenen.
Auch Filmproduzenten und ihre Teams bekommen dort valide und hilfreiche Infos zur Lösung der Probleme!
Großes Danke dafür – dass so funktioniert, ist wirklich super!
Hier ein Link für die „Kleinen“: https://www.wko.at/…/corona-hilfe-wiener-kleinbetriebe.html…
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Fr, 20.03.2020 um 17:59
ACHTUNG!
Es kursieren derzeit leider Mails von Produktionsfirmen, in den versucht wird, die Mitarbeiter so unter Druck zu setzen, dass sie eine „Einvernehmlichen Auflösung“ unterschrieben.
KEINESFALLS UNTERSCHREIBEN!
Wartet jedenfalls bis Montag ab. Wir rechnen damit, dass am Wochenende weitere Maßnahmen der Regierung beschlossen werden, die Kündigungen und Auflösungen schwieriger machen werden.
FALSCHE INFOS!
Im Mail einer Produktion wird der Stand der Kurzarbeitsregelung von vergangenem Mittwoch zitiert. Seitdem hat sich bereits viel geändert und die darin angegeben Gründe sind aufgrund der Sozialpartnereinigung von gestern obsolet geworden.
MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
Im Arbeitsrecht gibt es keinen Formzwang. Dienstverträge oder diesbezügliche Vereinbarungen können schriftlich, mündlich oder schlüssig abgeschlossen werden.
Für die abgeschlossenen Verträge / Vereinbarungen gelten unabhängig von der abgeschlossenen Form dieselben gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen.
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Fr, 20.03.2020 um 16:15
VERDIENSTAUSFALL
Der AG ist im Fall einer behördlich verhängten Quarantäne oder Dienstverhinderung weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Entgelt auszubezahlen.
Der AG hat gemäß §32 Epidemiegesetz (EpidemieG) gegenüber dem Bund Anspruch auf Vergütung für den Verdienstentgang (wozu auch das ausbezahlte Entgelt zu zählen ist), der entstanden ist, weil er seinen Betrieb aufgrund der behördlich angeordneten Präventivmaßnahmen einschränken oder sogar zusperren mussten, nicht jedoch bei freiwilliger bzw. präventiver Quarantäne aus eigener Entscheidung des AN oder bei verordneten Betretungsbeschränkungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz. Nach derzeitigem Stand entfällt die Entgeltzahlungspflicht des Dienstgebers bei Pandemien („höhere Gewalt“), das soll aber am Wochenende geändert werden.
Zudem hat der Nationalrat am 15.3.2020 das Bundesgesetz über die Einrichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) erlassen. Gemäß § 3 Abs 1 Z 5 des COVID-19-FondsG ist vorgesehen, dass finanzielle Mittel des Fonds auch für Maßnahmen zur Abfederung von Einnahmeausfällen in Folge der Krise zu verwenden sind. Zur Abwicklung des COVID-19-FondsG hat der Finanzminister in einer zu erlassenden Verordnung die genaue Vorgehensweise festzulegen, jedoch ist diese Verordnung mit Stand heute noch nicht erlassen worden. Derzeit ist daher nicht absehbar, welche konkreten Einnahmenausfälle in Folge der Krise von diesen Richtlinien erfasst sein werden. Wir prüfen täglich, ob die Verordnung mittlerweile erlassen worden ist und werden uns umgehend nach deren Erlassung mit ihr beschäftigen, welche Einnahmenausfälle über finanzielle Mittel des Fonds abgegolten werden bzw. in welchem Umfang dies geschehen soll.
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Fr, 20.03.2020 um 15:33
WER KANN SICH AN UNS WENDEN?
Grundsätzlich jeder Filmschaffende, egal aus welcher Berufsgruppe und egal, ob selbstständig oder angestellt.
Das gilt natürlich auch für Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland, die in Österreich oder bei österreichischen Produktionen arbeiten.
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Fr, 20.03.2020 um 12:06
SOZIALPARTNERSCHAFT
Die gestrige Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern zum Thema Kurzarbeit machte diese auch in unserer Branche für Unternehmer rechtssicher anwendbar.
Dieses Modell soll dabei helfen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer NICHT zum AMS schicken zu müssen und dient der gemeinsamen Lösung dieser außergewöhnlichen Krise.
Um das Modell flächendeckend anwenden und finanziell umsetzen zu können, muss der ORF mitspielen und sich nach dem Vorbild des ZDF daran beteiligen.
Is so. Hilft‘ nix.
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Fr, 20.03.2020 um 11:04
BEWEGUNG
Die Mehrheit der Produktionsfirmen bemüht sich um konstruktive Lösungen, die Kurzarbeitsmodelle und Vorschläge dazu werden geprüft und diskutiert. Auch wir haben Vorschläge dazu, die man auf dem Wege der guten alten Sozialpartnerschaft möglich machen kann.
Das wichtigste ist, dass wir jetzt zusammenrücken und uns nicht auseinander dividieren lassen.
Die zuständige Fachgruppe in der WKO in Gestalt von Fama Müller bemüht sich besonders und ist eine verlässliche und wichtige Informationsquelle.
Trotzdem ist es unerlässlich, in dieser ungewöhnlichen Situation eine gemeinsame Vorgehensweise zu finden, die auch die Zeit nach der Akutphase im Blick hat, an der alle beteiligt sind und die dadurch auch von allen mitgetragen werden kann. Das wird ohne den ORF nicht gehen.
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Fr, 20.03.2020 um 09:33
KURZARBEIT
Es ist zweifelsohne schwierig, diese in unsere Branche umzusetzen – es kursiert seitens mancher Produzenten viel Unsicherheit, aber die Regelungen werden ständig verbessert.
Mit Vernunft und gutem Willen ist es möglich, wie erste Beispiele zeigen.
Wir raten Euch daher im Sinne einer GEMEINSAMEN BEWÄLTIGUNG DER KRISE, ein solches Angebot anzunehmen.
Mangels eines Betriebsrates kann und muss das aber leider zwischen AG und AN in jedem Fall einzelnen verhandelt werden.
Wir setzen uns nach wie vor ein, dass wir eine einheitliche Regelung der Kurzarbeit in unserer Branche finden, die anwendbar ist und bei der auch der ORF seinen Beitrag leistet.
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Fr, 20.03.2020 um 09:31
GERÜCHTE UM DIE ANWENDBARKEIT VON §13
Da gestern auch der §13 des Kollektivvertrags (Höhere Gewalt) zitiert wurde und offenbar auch ähnlich Regelungen in manchen Arbeitsverträgen stehen, hat unser Anwalt auch dazu Stellung genommen.
Grundsätzlich sei die Corona Krise natürlich als Höhere Gewalt anzusehen, ABER –
Schließlich muss gemäß §13 des anzuwendenden Kollektivvertrags auch die weitere Herstellung des Vertragswerks verhindert werden. Dies ist unseres Erachtens so auszulegen, dass die weitere Herstellung des Vertragswerks unmöglich sein muss. Trifft dies zu, werden die Dienstverträge automatisch aufgelöst. Sofern die Herstellung des Vertragswerks auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann, liegt keine Unmöglichkeit vor.
Die Beurteilung, ob tatsächlich eine Unmöglichkeit vorliegt oder eine Verschiebung zumutbar ist, ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen.
WIR FORDERN NOCHMALS ALLE AUF, DIESE HYSTERIE ZU BEENDEN UND SICH ENDLICH MIT UNS AN EINEN TISCH ZU SETZEN.
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Do, 19.03.2020 um 19:13
Wild West Methoden in der Filmbranche anläßlich Corona – Offener Brief von Fabian Eder
Liebe Alle!
Bezugnehmend auf die – teilweise irrwitzigen – Entwicklungen, Kündigungen und die Hysterie und Planlosigkeit, die bei vielen Filmproduzenten herrscht, bitte ich Euch inständig, folgende Sätze weiter zu kommunizieren:
Stoppt das.
Wir müssen uns zusammensetzen. Das geht so nicht. Hier herrschen Wild West Methoden. Dabei gibt es Produzenten, die Möglichkeiten eröffnen und Wege suchen, und andere, die abgesehen von juristisch unhaltbaren Vorgehensweisen Filmschaffende in dieser eh schon schwierigen Situation persönlich massiv unter Druck setzen oder haltlose Kündigungen in der Hoffnung aussprechen, dass der Einzelne nicht zu widersprechen wagt. Wir haben mittlerweile Dutzendschaften dieser Fälle gesammelt und minutiös dokumentiert.
Diese Krise trifft das ganze Land – und wir werden das nur gemeinsam lösen können. Genauso können wir das in unserer Branche nur alle gemeinsam lösen – von Dienstverhältnissen über die EPUs, die großen Filmproduktionen bis zu dem nun folgenden Terminchaos, das aufgrund der Verschiebungen auf uns zukommt.
Seitens des Dachverbandes sind wir gesprächsbereit – aber wir sind nicht gewillt, diese Ausritte einfach hinzunehmen und auch nur einen einzigen Filmschaffenden diesem Wahnsinn ungeschützt ausgesetzt zu lassen. Das werden wir nicht zulassen.
Redet mit uns.
Fabian Eder
Vorstandsvorsitzender Dachverband Österreichischer Filmschaffenden
Vorstandsvorsitzender Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden
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Do, 19.03.2020 um 18:09
EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG VON DIENSTVERHÄLTNISSEN MIT WIEDEREINSTELLUNGSGARANTIE
Hier das Statement unseres Anwalts gemäß der uns vorliegenden Unterlagen:
Wie wir Ihnen bereits in unser vorangegangenen E-Mail mitgeteilt haben, kann in einer einvernehmlichen Auflösung eine Wiedereinstellungszusage vereinbart werden. Alle offenen Ansprüche sind grundsätzlich abzurechnen. Während der Unterbrechung erhalten die betroffenen Dienstnehmer Arbeitslosengeld vom AMS. Hält der Dienstgeber die Wiedereinstellungszusage nicht ein, hat der Dienstnehmer Anspruch auf Kündigungsentschädigung.
Eine rückwirkende einvernehmliche Auflösung zum 16.3.2020 ist nicht möglich. Wenn Dienstnehmer am oder nach dem 16.3.2020 gearbeitet und insbesondere Überstunden geleistet haben, sind auch diese offenen Ansprüche zu vergüten. Das eine einvernehmliche Auflösung nicht fristgemäßen ist, sehe ich keinen Grund, nicht den tatsächlichen Tag der Auflösung dafür zu wählen (außer die Dienstnehmer um ihre Ansprüche zu bringen)
Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Auflösung mit Wiedereinstellungszusage, wie es die „XXX – FILM“ vorsieht, ist aber abgesehen davon zulässig – sofern diese nicht rückwirkend abgeschlossen wird.
Aber die einvernehmliche Auflösung eines Dienstvertrags setzt eben die Zustimmung der Dienstnehmer voraus. Diese dürfen zu diesem Schritt nicht unter Druck gesetzt worden sein, sonst wäre die Vereinbarung nach der von der Rechtsprechung entwickelten sogenannten Drucktheorie unwirksam. Das Mail lässt sich unseres Erachtens schon so deuten, dass den Dienstnehmern damit keine Wahl gelassen wird. Aber wie das Gerichte sehen würden, ist nicht vorhersehbar.
Wir würden den betroffenen Dienstnehmern daher raten, Ihren Dienstgeber nochmals auf die Möglichkeit der Corona-Kurzarbeit hinzuweisen, die ja von der Regierung laufend attraktiver gestaltet wird. Da Dienstnehmer mit diesem Modell so ein höheres Entgelt als das vorgesehene Arbeitslosengeld erhalten würden, wobei aber der Dienstgeber nur das Entgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit zahlen müsste und das Beschäftigungsverhältnis dennoch aufrecht erhalten werden kann. Jedoch besteht kein Anspruch der Dienstnehmer auf das Modell der Corona-Kurzarbeit. Wenn sich der Dienstgeber daher dagegen entscheidet, da dies, wie auch von diesem angeführt nicht praktikabel ist, wäre für die Dienstnehmer neben der einvernehmlichen Auflösung mit Wiedereinstellungszusage, die das Dienstverhältnis sofort beendet, auch noch die Kündigung durch den Dienstgeber, die immerhin erst nach Einhaltung einer Frist erfolgt, auch noch eine Option – allerdings gibt es dabei wohl keine Wiedereinstellungszusage (die aber wiederum nur bedingt verbindlich ist). Wenn sich der Dienstgeber aber aus finanziellen Gründen gegen Kurzarbeit entscheidet, scheint auch fraglich, was die Weidereinstellungszusage wert ist.
Hier noch eine kleine Ergänzung zum Thema Auflösung des Dienstverhältnisses:
Ein bei Auflösung des DV (durch Kündigung oder einvernehmliche Vereinbarung) vorhandener Urlaubsanspruch ist vom Dienstgeber zur Gänze abzugelten, ebenso ein allenfalls bestehender Anspruch auf Abfertigung „alt“.
Alternative Vereinbarungen bei Wiedereinstellungszusage (zB „Bonus“ für bislang nicht ausbezahlten Urlaub erst bei bei Wiedereinstellung oder dass der Urlaubsanspruch Nicht abgegolten wird, aber nach Wiedereinstellung wieder auflebt) sind unzulässig.
Und natürlich sind auch Sonderzahlungen aliquot abzurechnen und auszuzahlen.
Bei der einvernehmlicher Auflösung mehrerer Arbeitsverhältnisse ist im Übrigen vom Dienstgeber das AMS-Frühwarnsystem einzuhalten. Die beabsichtigte Auflösung von Dienstverhältnissen hat mindestens 30 Tage bevor die Kündigungen ausgesprochen werden bzw. die einvernehmlichen Auflösungen stattfinden, wobei eine Verkürzung unter den gegebenen Umständen möglich sein dürfte, mittels AMS-Formular zu erfolgen, und zwar bei
o Betrieben mit 20 – 100 Beschäftigten: ab 5 Arbeitskräften
o Betrieben mit 100 – 600 Beschäftigten: ab 5 von 100 Arbeitskräften
o Betrieben mit mehr als 600 Beschäftigten: ab 30 Arbeitskräften oder
o ab 5 Arbeitskräften, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
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Do, 19.03.2020 um 17:05
FRISTLOSE ENTLASSUNG
Wir hören von noch nicht bestätigten „Fristlosen Entlassungen“.
Nach rascher Rücksprache mit der Younion _ Die Daseinsgewerkschaft folgende Info dazu:
Eine „Fristlose“ braucht schwerwiegende Gründe, einen Tatbestand, den der Dienstnehmer nachweislich verursacht hat (Körperverletzung, mutwillige Sachbeschädigung u.ä.) – das ist bei CORONA natürlich nicht gegeben. Fristlose Entlassungen sind daher ungültig – völlig egal, ob sie mündlich oder schriftlich erfolgen.
Sollte sich das Gerücht bewahrheiten, was wir nicht hoffen, unterstützen wir Euch mit vollen Kräften bei den Prozessen.
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Do, 19.03.2020 um 12:00
„Wie der Branchendienst dwdl.de berichtet, springt in Deutschland das ZDF den Produzenten zur Seite:
Der größte Einzelauftraggeber der deutschen TV-Wirtschaft trägt die Hälfte der Mehrkosten, die Produzentinnen und Produzenten durch die Ausfälle nachweisen.“ – schreibt DerStandard.
Während es in Österreich nach wie vor keinerlei Bewegung seitens des ORF gibt, sind viele Filmschaffende bereits über Nacht gekündigt worden und andere verharren in vollkommen unklaren Zuständen.
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Do, 19.03.2020 um 12:00
EINSTWEILEN IN DEUTSCHLAND
Da haben ein paar Leute einiges nicht kapiert. Die SÜDDEUTSCHE schreibt:
Viele deutsche Filmproduzenten bangen indessen ums wirtschaftliche Überleben und nutzen alle behördlichen Spielräume, um weiterzudrehen. So lässt etwa der Münchner Produzent Christian Becker von Ratpack Film seine Produktion „Hui Buh 2“, die derzeit in Prag gedreht wird, weiterlaufen – „natürlich unter allen denkbaren Sicherheitsvorkehrungen“, wie er sagt. Schauspieler und Teammitglieder wurden am Wochenende noch hektisch über die Grenze geschafft, bevor diese geschlossen wurde. „Wir machen weiter, solang es geht“, sagt Becker.
Dabei hört man von anderen Projekten, dass Schauspielern und Teammitgliedern, die dringend abbrechen wollen, mit massiven Vertragsstrafen gedroht wird. Noch gibt es deshalb keinen öffentlichen Aufstand, aber Zeichen von Unruhe. Der Schauspieler Trystan Pütter postete auf Instagram das Bild eines Schutzanzugs und schrieb, am Set von „Ku’damm 63“ würde weitergedreht „bis zum bitteren Ende“. Auf derselben Plattform teilte die Schauspielerin Katja Riemann einen dringenden Aufruf des Berufsverbands Kinematografie, dass alle Dreharbeiten „sofort einzustellen“ seien und die Produzenten ihre „Fürsorgepflicht“ wahrnehmen sollten.
Der Schauspieler Hanno Koffler wiederum gab via Instagram bekannt, mit dem gesamten Team des ARD-Films „Zielfahnder – Das arabische Abenteuer“ in Marrakesch festzuhängen. Während andere ausländische Kollegen ausgeflogen würden, tue sich seitens der Bundesregierung „außer vollmundiger Pressemeldungen“ nichts. Er spreche auch für Kollegen wie Connie Walther, Ulrike C. Tscharre, Benno Fürmann und Lea van Acken wenn er sage: „Wir wollen nach Hause, zu unseren Familien. Jetzt.“
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Do, 19.03.2020 um 06:30
Neben den vielen Fragen, die unsere Kolleginnen und Kollegen in den akut unterbrochenen oder angesagten Produktionen betreffen, lebt unsere Branche von vielen Individualisten, die jetzt in große Probleme schlittern. Ein Artikel des Standard:
Die Corona-Krise als ultimative Härteprobe für das Kulturprekariat
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Mi, 18.03.2020 um 19:09
KURZARBEIT | EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG | KÜNDIGUNGEN
Es kommen laufend Anfragen wegen der Kündigungen, einvernehmlicher Auflösung und der Kurzarbeit. Wir sind dran.
EINVERNEHMLICHE AUFLÖSUNG
Unsere Empfehlung ist, nach Möglichkeit noch zuzuwarten, da alle erst die neuen Richtlinien zur Kurzarbeit durchackern müssen. Einige Produktionen haben sich ohnehin fairerweise diese Woche Spielraum genommen, nutzt den aus!
KURZARBEIT
Es kursieren auch schon erste Angebote zur Kurzarbeit – wir prüfen das noch, meinen aber, dass das auf jeden Fall ein sinnvoller Zugang ist!
KÜNDIGUNGEN
Das betrifft auch den Kündigungspassus, der in vielen Verträgen zu finden ist. Ungeachtet dessen, ob die Künigungen rechtmäßig sind oder nicht: Kündigungen müssen auf alle Fälle schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund beinhalten.
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Mi, 18.03.2020 um 17:01
WIR LEITEN DIESEN DRINGENDEN HINWEIS WEITER, DEN DIE IMAGO AUSGESENDET HAT:
The Covid-19 / Corona situation
The Corona situation will be a pandemic which will strongly affect us all economically.
We are just 3-4 weeks into it, and although we do not yet know how it will develop or long the situation will last, we can already now see it will have devastating economic effects on many sectors and in many Countries. Film and TV-productions are being closed down and/or postponed, and the situation will most likely last for months. A large proportion of cinematographers, if not the majority, work independently as self employed/free-lancers. For those of us who are employed, regulations regarding income while temporarily laid off are in place in many countries, but for those of us who invoice for our work, which are many of us, the financial safety net is most often not satisfactory in place.
After important work done by the different cultural Unions and also the Norwegian Society of Cinematographers, Norway has only today implemented new regulations which will secure the income of all artists, self-employed and free-lancers, who will get 80% of their salary covered by the government after 17 days of quarantine, a salary which will be based on an average monthly income from the last three years. Not everyone has the same economic safety as Scandinavia, but IMAGO wish to work with all our members Societies to make sure your Governments and ministers are informed about the critical situation many independent authors, artists and film colleagues will be in very shortly. It will be of utmost importance for national Governments to understand the need for granting special support packages to the film and culture sector in their country to secure their adequate survival in the months ahead.
I this is not done in an adequate and satisfactory way, it will cause damaging and long-lasting negative implications for the whole film and culture sector their Countries which may take years to recover.
Solidarity is now needed more than ever between us, we are working to look into suggestions for if and how IMAGO can help, and we will shortly come back to you all with our suggestions and questions to how this work best can be done in collaboration with your Society.
In the meantime, I wish to thank you all again, and all of us in IMAGO asks you to please do what you can for you and your families to stay safe.
My best regards,
Paul René Roestad
President IMAGO
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Mi, 18.03.2020 um 16:16
INFO DES BMKOES – Bundesministerium für Kultur
Was passiert, wenn ich ein gefördertes Projekt nicht oder nur teilweise durchführen kann?
Bitte informieren Sie die zuständige Fachabteilung. Dort ist man bemüht, unbürokratisch eine praktikable Lösung zu finden. Ziel ist, dass ein Veranstalter im Hinblick auf die Förderung durch eine Absage weder besser noch schlechter gestellt wird als bei der geplanten Abhaltung der Veranstaltung.
Für die Kontaktaufnahme ist keine Frist vorgesehen. Trotzdem bitte rasch mit der zuständigen Fachabteilung in Kontakt treten, sobald die Auswirkungen auf das geförderte Vorhaben annähernd abschätzbar sind.
Die zuständigen Fachabteilungen findet Ihr unter:
https://www.bmkoes.gv.at/…/Fachabteilungen-Sektion-Kunst-un…
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Mi, 18.03.2020 um 14:27
RECHTSBERATUNG AKTIV
Die Gremien der VdFS haben soeben im Umlaufbeschuss eine Corona-Rechtsberatung für den Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden sichergestellt!
Damit nicht jeder einzeln zum Anwalt läuft, sammeln wir Eure Fragen im Dachverband und geben sie an die Rechtsanwaltskanzlei, die auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht spezialisiert ist, weiter:
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Mi, 18.03.2020 um 09:34
WARUM WIR DAS ORF MANAGEMENT KRITISIEREN
Aufgrund der Verschiebungen wird es zu Terminkollisionen mit anderen Produktionen und Kulturveranstaltungen kommen, Filme werden großräumig verschoben werden müssen, manche werden gar nicht stattfinden können. Geplante Sendetermine werden nicht stattfinden, Premieren und Kinostarts vertagt und ebenfalls platzen.
Davon sind die Produzenten genauso betroffen wie die Kreativen und die Filmarbeiterinnen aus allen Departments, die Programmkinobetreiber, die Festivals, die Verleiher – eben alle „Filmschaffenden“.
Transparenz und Offenheit wären das Gebot der Stunde. Aber zur Zeit verhandelt der ORF, wenn überhaupt, mit jeder Produktion alleine, und jeder einzelne Filmschaffende mit seinem jeweiligen Produzenten. Auf diese Art und Weise entzieht sich das Management seiner Verantwortung, die es nicht nur für jeden einzelnen, sondern für uns alle nun mal hat.
Jeder ist dazu bereit, alles zu tun, damit wir diese Krise irgendwie überstehen. Dazu brauchen wir gemeinsame Lösungen, an denen sich die ganze Branche orientieren kann. Diese müssen mit allen besprochen werden, damit sie von allen mitgetragen werden können. Das ist keine Angelegenheit, die sich auf den ORF und seine direkten Vertragspartner beschränkt – dazu müssen alle an einen Tisch – gemeinsam – und dort müssen auch wir sitzen.
> Wir brauchen eine einheitliche Regelung für die Verschiebung von Drehs und Jobgarantien.
> Wir brauchen eine einheitliche Regelung für die Absage von bereits zugesagten Produktionen.
> Die Aufrechterhaltung der Dienstverhältnisse und der Sozialversicherung hat absolute Priorität. Wir brauchen gemeinsame Lösungen, wie wir das finanzieren können.
> Das Auslagern der akuten Probleme zum AMS ist keine Lösung.
> Terminkollisionen müssen JETZT produktionsübergreifend gemanagt werden.
ZUM BESSEREN VERSTÄNDNIS
Aufgrund jahrzehntelanger Praktiken sind viele Produzenten gezwungen, die Vorbereitungsarbeiten oder sogar die Drehs zu beginnen, ehe die zugesagten Verträge unterschrieben sind. Produzenten müssen diese Zeit mit enormen Summen zwischenfinanzieren. Im Normalfall scheint dieses Risiko überschaubar, aber in diesen Tagen ist nichts normal und alle Produzenten stehen unter einem enormen Druck und vollständiger Unsicherheit.
Viele Filmschaffende arbeiten oft wochenlang, ehe sie schriftliche Verträge – nicht selten erst nach Drehbeginn -bekommen. Sie alle hängen derzeit im luftleeren Raum.
Unsere Budgets werden seit zwanzig Jahren kontinuierlich kleiner und daher verfügen weder Firmen noch Arbeitnehmer über nennenswerte finanzielle Rücklagen. Jeder Filmschaffende – also auch Produzenten! – stand bereits vor Corona unter enormen gesundheitlichen und psychischen Druck. Das wissen wir aus unseren Studien.
Im Zuge der Workshops zu unserer #we_do! Initiative haben wir mit Meike Lauggas und Norbert Pauser auch über unsere Arbeits- und Produktionsabläufe gesprochen. Ich erinnere mich, dass sie sagten, dass das, was wir als „normale Produktion“ bezeichnen, in jedem anderem Unternehmen als akute Krise wahrgenommen würde.
An all dem ist der ORF nicht allein, aber maßgeblich beteiligt und deswegen brauchen wir ihn jetzt – Kopf in den Sand ist keine Lösung.
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Di, 17.03.2020 um 15:55
Zeitungsartikel zur Situation der Filmbranche im Standard:
Filmschaffende kritisieren ORF: „Krisenmanagement versagt“
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Di, 17.03.2020 um 17:44
Das Wirtschaftsministerium kündigt an, für Künstler_innen, EPU und KMU – bmdw.gv.at – einen Härtefonds einzurichten, Infos dazu wird es in den nächsten Tagen geben.
Das Bundeskanzleramt hat einen Fragenkatalog der Interessenvertretungen beantwortet. Die Fragen und Antworten finden sich unter diesem Link:
Fragenkatalog zu COVID-19 Maßnahmen im Kontext der Kunst- und Kulturförderung
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Di, 17.03.2020 um 15:44
1. Eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses kann nur »einvernehmlich« stattfinden, niemand kann dazu gezwungen werden
2. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung bitte alles schriftlich vereinbaren – vor allem auch die Wiedereinstellungsgarantie.
3. Das alles gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse, zu denen kein oder noch kein Arbeitsvertrag vorliegt. Auch hier sind Auflösungen, Kündigungen o.ä. schriftlich zu vollziehen, die Arbeitnehmer haben dieselben Rechte, wie jene, wo Arbeitsverträge bestehen.
Das machen wir unmissverständlich klar und sollte dazu beitragen, dass diese Schlampereien mit Arbeitsvertrag erst nach Drehbeginn endlich aufhören.
3. Die Auflösung des Dienstverhältnisses löst das Problem, das wir als Land und Gesellschaft haben NICHT, sondern verlagert es zum AMS und damit zurück zur öffentlichen Hand – das ist in der momentanen Situation nicht unbedingt er richtige Weg.
4. Wenn ihr einer einvernehmlichen Auflösung mit Wiedereinstellungsgarantie zustimmt, diskutiert den Dominoeffekt und den möglichen Totalausfall der Produktion.
DOMINOEFFEKT:
Fall a: Eure Produktion wird verschoben, es gibt Kollision mit Folgeproduktionen von Teammitgliedern oder Schauspielern – was dann?
Fall b: Die Produktion wird so weit verschoben, dass sie mit Eurem Folgeprojekt kollidiert? – Was dann?
5. Wenn ihr zu einer einvernehmlichen Auflösung gezwungen werdet (a la: »Du willst ja wieder für uns arbeiten«), ist diese, auch wenn sie schriftlich erfolgt ist, NICHT GÜLTIG. Der Anwalt hat das »Drucktheorie« genannt.
EMPFEHLUNG DES DACHVERBANDES: »VERNUNFTKLAUSEL«
– Versucht Lösungen mit Hausverstand und Rücksicht zu finden, die Eure Dienstverhältnisse und damit die Vollversicherung so lange als möglich aufrecht erhalten – dazu gehören Heimarbeit, Kurzzeit und auch die Überlegung, beispielsweise auf die kollektivertragliche 40 Stunden Wochengage temporär auszuweichen. Versucht es bitte möglich zu machen. Dienstgeber werden massive Unterstützungen erhalten, alle tun im Moment alles, damit die Produktionen liquid bleiben.
Alle Vereinbarungen nur schriftlich und zeitlich begrenzt treffen!
Viele können wahrscheinlich in die Arbeitslose gehen. Aber die Beschäftigungszeiten, auf die ihr bei einer einvernehmlichen Auflösung verzichtet, werden Euch möglicherweise in Zukunft fehlen!
Wenn sich seitens der Produzenten und des ORF, der bei vielen betroffenen Produktionen Auftraggeber ist, endlich jemand mit uns an einen Tisch setzen würde, könnte man auch über sinnvolle Lösungen reden, die der Situation entsprechen und uns alle gemeinsam da durch tragen. Dieses Gemauschel hinter verschlossenen Türen, und jede Produktion löst das für sich, und jeder Arbeitnehmer steht allein einem anderen mehr oder minder hilflosen Produzenten gegenüber, ist das schlechteste, das wir machen können – und daher spielt’s das nicht.
Sagt das mal weiter.
Fabian Eder
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Di, 17.03.2020 um 10:55
KÜNDIGUNGEN
Wir hören, dass leider viele voreilig gekündigt werden. Bitte verlangt eine schriftliche Kündigung – die werdet ihr auch brauchen, um bei etwaigen Hilfsfonds ansuchen zu können!! MÜNDLICHE VERTRÄGE sind gültig – auch hier bitte schriftliche Kündigen verlangen.
Sollte die Produktionsfirma die schriftliche Kündigung verweigern oder den alten Hebel „Du willst ja wieder für uns arbeiten“ verwenden, dokumentiert das und schickt es an office@filmschaffende.at Wir werden diesen Praktiken unter Wahrung Eurer Anonymität nachgehen!
KURZARBEIT
In Sachen Kurzarbeit dürfte es für die meisten unserer Beschäftigungsverhältnisse im Moment schlecht aussehen. Wenn sie vom Arbeitgeber angeboten wird, empfehlen wir, diese anzunehmen.
Das gemeinsame Ziel aller muss sein, die Beschäftigungs- und Versicherungsverhältnisse soweit als möglich aufrecht zu erhalten!
Genauere Infos kommen, sobald da.
KMUs und EPUs
Es wird Hilfsfonds für die Wirtschaft geben. Bitte dokumentiert alles. Klar ist, dass Aufträge, die nicht noch erteilt wurden, nicht abgesagt werden können. Daher bitte den Vergleich zu den Vormonaten bzw. zum Vergleichszeitraum der Vorjahre heranziehen.
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Mo, 16.03.2020 um 18:28
Corona Fragen aktuell
Zu dem ganzen Fragenkomplex von Kurzarbeit, Kündigungen, Entgeltfortzahlungen, AMS usw. hoffen wir morgen verlässlichere Auskünfte zu erhalten – das ist zur Stunde noch nicht klar.
Der Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden bemüht sich auch weiter, eine verbindlich Rechtsberatung für die Filmschaffenden auf Schiene zu bringen.
URHEBER UND LEISTUNGSSCHUTZBERECHTIGE:
VDFS:
Die VdFS – Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden wird in den nächsten Tagen in ihren SKE Richtlinien einen CORONA – PASSUS implementieren. Ein entsprechender Text ist in Vorbereitung und muss dann aufgrund des Versammlungsverbots noch im Umlaufbeschluss von den Gremien beschlossen werden.
Voraussetzung für die Antragstellung wird eine schriftliche Dokumentation sein: Welche Produktion, wann war der Dreh geplant, wie und wann wurde abgesagt/verschoben, gab es einen Vertrag, wurde Kurzarbeit angeordnet usw. – wir brauchen diese Daten nicht nur, um die Antragsberechtigung feststellen zu können, sondern auch um eine Dokumentation für die nächsten Wochen und Monate zu haben! ALSO BITTE ALLES AUFSCHREIBEN!
Anders als AKM und VAM wird die VdFS zum jetzigen Zeitpunkt keinen gedeckelten Betrag für Corona reservieren, sondern versuchen so weit als möglich und so sinnvoll wie möglich auf die Entwicklungen zu reagieren – speziell auch im Hinblick auf die großen Belastungen, die auf uns alle nach der Akutphase zukommen werden.
Die AKM hat bereits einen Fonds eingerichtet. Fragen dazu bitte direkt an die AKM richten!
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Mo, 16.03.2020 um 09:27
UPDATE CORONA
Die Informationen zu den einzelnen Produktionen ändern sich im Minutentakt. Daher:
1. Bitte dokumentiert alle Absagen, Verschiebungen, Verdienstentgang, Kündigungen, Kurzarbeit u.ä. laufend detailliert schriftlich und leitet diese Dokumentation an MARIA ANNA KOLLMANN weiter.
2. Die WKO, die WKW, die Gewerkschaft und wir arbeiten daran, die vielen rechtlichen Fragen und Haftungsfragen zu klären. Es wird diesbezüglich gegen Ende des heutigen Tages ein Schreiben über den Dachverband ausgesendet.
3. Wir bitten alle Beteiligten und Betroffenen Augenmaß und Vernunft an erste Stelle zu reihen. Es wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, dis verläßliche Regelungen zu Kurzarbeit, Kündigungen, AMS u.ä. für unsere Branche vorliegen werden. Dasselbe gilt für Hilfsfonds.
4. Bitte legt Euren Fokus darauf, die Vollversicherung solange als möglich aufrecht zu erhalten. Das ist wesentlich wichtiger einzustufen, als die Höhe der Gage.
5. Wir sind bemüht, eine Rechtsberatung zu organisieren, die für Euch zugänglich ist. Genauso beraten wir über Möglichkeiten von sinnvollen finanziellen Hilfsmaßnahmen und wie diese finanziert werden können. Infos dazu kommen.
6. Wir sind eng mit dem BMOEKS vernetzt. Wir bitten auch alle Kolleginnen und Kollegen, die Filme im Rahmen der »kleinen« Förderung BKA/BMOEKS herstellen oder daran beteiligt sind, und die von der aktuellen Situation betroffen sind, diese zu ebenfalls zu dokumentieren und an den Dachverband zuschicken. Bitte gebt das auch an jene weiter, die nicht in Verbänden organisiert sind.
7. Unsere Warnungen wurden über die IMAGO und INTERFACE FILM an die Kollegen weltweit weitergegeben. KollegInnen, die gerade im Ausland, vor allem in Deutschland beschäftigt sind, mögen diese Warnungen ernst nehmen und sich mit uns oder in Deutschland mit dem BVK (Berufsverband Kamera) in Verbindung setzen.
Weiter Infos heute Abend.